Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/41: Genehmigung und Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über die Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben (Änderung des Markenschutzgesetzes) · 9 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

2 Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens

Am 22. Mai 2019 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens zu der vom EJPD und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gemeinsam unterbreiteten Vorlage für die Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (Genfer Akte) und über seine Umsetzung im innerstaatlichen Recht. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlicht und elektronisch an die Adressaten verschickt. Die Vernehmlassung endete am 20. September 2019. Insgesamt gingen 45 Stellungnahmen ein, darunter 20 von den Kantonen.

Die Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Vernehmlassungsverfahren befindet sich im Anhang.

Die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen können unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3056/Stellungnahmen_gesamt_Beitritt_Schweiz_Genf er_Akte_Lissabonner_Abk.pdf

3 Allgemeine Bemerkungen zur Vorlage

Keine der eingegangenen Stellungnahmen spricht sich gegen die Genehmigung sowohl der Genfer Akte durch die Schweiz als auch der Änderung des MSchG für ihre Umsetzung aus. Der Kanton Obwalden gibt allerdings an, dass er keine Anmerkungen zur Vorlage hat, und der Kanton Thurgau gibt an, dass gewisse Fragen eine vertiefte Prüfung und Klärung verdienen würden.

In den meisten Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz ein Interesse am Beitritt zur Genfer Akte hat, um den Schweizer Begünstigten von GA einen einfachen und kostengünstigen Weg zum Erhalt eines hochwertigen Schutzes in den Vertragsparteien zu bieten und dabei der Logik einer internationalen Harmonisierung zu folgen, die sowohl für die GA als auch die übrigen Schutztitel gilt. Der Kanton Wallis führt ferner aus, dass die Schweiz mehr Gewicht im Lissabonner System erhält, wenn sie zu den ersten Vertragsparteien der Genfer Akte gehört.

Gewisse Kantone (JU, LU, NE, NW, SG, VD) unterstreichen die Bedeutung der GA für die nachhaltige Entwicklung ihrer Volkswirtschaft und folglich die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes für die Schweizer GA im Ausland. Nach Auffassung einiger Kantone (AI, BE, FR und GE) unterstützt der internationale Schutz der GA die Ausfuhr der betroffenen Waren in neue Märkte. In diesem Sinne äusserten sich auch CCIG, CVCI, Prométerre, SOR, CVP, FDP und SVP.

In zahlreichen Stellungnahmen (SO, VD, ZG, ZH, CCIG, Centre patronal, SGV, SBV, Zuger-Rigi-Chriesi AG, CVP, FDP, SP und SVP) wird betont, dass die Anerkennung und der Schutz der GA über das Lissabonner System nicht nur für die betroffenen Schweizer Produzenten, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten unseres Landes von Vorteil ist. Diese werden über eine bessere Echtheitsgarantie der durch eine GA bezeichneten ausländischen Waren verfügen.

Für die Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zur Frage der möglichen Kosten aus der Teilnahme der Schweiz am Lissabonner System für den öffentlichen und den privaten Sektor äusserten (ZH,