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Vernehmlassung 2019/47: Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) · 40 Seiten
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11.3 Organisationsmodell K «Kantonal»
Die Werkeigentümer stellen die LK-Daten aus ihren Werkinformationen bereit.
Die Gemeinden liefern das Register aller Werkeigentümer ihrer Gemeinde direkt an den LKCH, wo die Informationen pro Gemeinde zur Verfügung stehen.
Je nach Organisation in den Kantonen werden die LK-Daten von regionalen GIS-Stellen / Datenverwaltungsstellen / Datenintegratoren aggregiert und an den Kanton weitergeleitet oder direkt durch den Kanton aggregiert.
Der LKCH beschränkt sich auf die Umleitung (Verlinkung) zu den entsprechenden kantonalen Leitungskatastern.
Der LKCH liegt damit zwar schweizweit für alle Nutzenden vor und es gibt eine einheitliche Sicht auf das Register aller Werkeigentümer pro Gemeinde. In Bezug auf die LK-Daten hat allerdings jeder Kanton eine individuelle Lösung (Benutzeroberfläche (GUI), System). Die LK-Daten liegen nicht kantonsübergreifend vor. Je nach Standardisierungsauftrag des Bundes können Darstellung und Bereitstellung von Diensten zum LK schweizweit einheitlich erfolgen.
Harmonisierte Daten vom LKCH werden den Werkeigentümern, Gemeinden, Kantonen und Bund für ihre eigenen Zwecke zur Verfügung gestellt.
Zuständig sind:
- für die Einhaltung des verlangten Inhalts und der verlangten Datenqualität (für die Zwecke Infor-
mation und Planung) der Bund (Vorgaben) und die Kantone (Umsetzung)
- für die Bereitstellung weiterer optionaler Prozessketten (für die Zwecke Projektierung, Baubewilli-
gung und Dienstbarkeiten) die Kantone
- für die Umleitung ab LKCH zu den kantonalen LK-Portalen der Bund
Leitungskataster Schweiz (LKCH); Vision, Strategie und Konzept 32/40 20190524LKCH-Bericht_vision_strategie_konzept_v1p16_DE