Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/54: Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer · 10 Seiten

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Bundessteuer (Berufskostenverordnung; SR 642.118.1). Die Vernehmlassung dauerte bis am 22. Oktober 2019.

Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (52), inklusive Abkürzungen befindet sich im Anhang am Schluss des Dokumentes.

3.2 Auswertung

Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben.

Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html#EFD abgerufen werden.

4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden Grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage

Fünf Kantone (GE, LU, NW, SZ, TI) und zwei Parteien (FDP, SVP) sowie sieben Organisationen (, EXPERTsuisse, IG Detailhandel, SSV, swissPersona, transfair, Travailsuisse ,VDI) stimmen der vorgeschlagenen Anpassung der Pauschale für den Privatanteil von Geschäftsfahrzeuginhaberinnen und -inhabern grundsätzlich zu.

Zustimmung unter Vorbehalt

Sieben Organisationen (, AGVS, CP, FMS, SBV, SGV strasseschweiz, TCS) fordern, dass keine Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsabgaben auf den zusammen mit dem Lohnausweis deklarierten Privatanteilen erhoben werden.

Der Kanton AG stimmt einer Anpassung der Pauschale, wie in der Vorlage vorgeschlagen zu. Er fordert aber eine stärkere Erhöhung der Pauschale und eine Regelung auf formeller Gesetzesstufe.

Grundsätzliche Ablehnung der Vorlage

18 Kantone (AI, AR, BL, BS, FR, GL, JU, NE, OW, SG, SH, SO, UR, TG, VD, VS, ZG, ZH) und die FDK meinen, die seit 2016 geltende Praxis sei bekannt und habe sich eingespielt. Auf die vorgeschlagene Änderung soll deshalb verzichtet werden.

Zwei Kantone (BE und GR) betonen, dass sich mit der vorgeschlagenen Pauschale die kantonalen unterschiedlichen Regelungen beim Fahrkostenabzug nicht berücksichtigt würden.

Zwei Parteien (GLP und SPS) und fünf Organisationen (Greenpeace, Pro Natura, SGB,

VCS, und WWF) lehnen die Vorlage ab. Nach ihrer Ansicht entfalle durch die Vorlage die mit FABI beschlossene Lenkungswirkung. Die vorgesehene Pauschale fördere die Mobilität über das Steuersystem und verstärke Ungleichbehandlungen (zu den Ungleichbehandlungen siehe Ziff. 4.4).

Treuhandsuisse lehnt die Vorlage aus steuersystematischen Gründen ab. Der Privatanteil habe keinen direkten Bezug zu den Arbeitswegkosten. Sie möchte eine Lösung am «runden Tisch». Zudem stört sie sich insbesondere daran, dass die Erhöhung des pauschalen Privatanteils für Unternehmen höhere Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsabgaben zur Folge haben.

Der ZVDS lehnt die Vorlage ab. Nach seiner Auffassung ist eine Umsetzung in einem formellen Gesetz erforderlich. Auch er moniert, dass die betroffenen Unternehmen mit zusätzlichen Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsabgaben belastet werden und sich infolgedessen ihre wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verschlechtere.