Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/54: Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer · 10 Seiten

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Verzicht

Die CVP, die Grüne und die städtische Steuerkonferenz verzichteten auf eine Stellungnahme.

4.2 Ausgestaltung der Pauschale

Zustimmung zur Erhöhung um 0,1 Prozent pro Monat

Eine Minderheit der Kantone (FR, GE, LU , TI, VS) und zwei Parteien (FDP, SVP) sowie diverse Organisationen (EXPERTsuisse, IG Detailhandel, swissPersona, Transfair,

Travailsuisse, VdI) erachten die Erhöhung der Pauschale als moderat und vertretbar.

Ablehnung und Forderung einer stärkeren Erhöhung

Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AR, BL, BS, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH) und die FDK, zwei Parteien (GLP, SPS) sowie drei Organisationen (Greenpeace, VCS, WWF) möchten allenfalls, wenn die Vorlage trotzdem umgesetzt wird, eine Erhöhung der Pauschale auf mindestens 1 Prozent oder höher pro Monat. Auch einzelne Mitglieder des SSV würden eine stärkere Erhöhung der Pauschale begrüssen; dies mit dem Ziel, eine steuerliche Begünstigung von Geschäftsfahrzeuginhabern und damit des motorisierten Verkehrs zu verhindern.

Der Kanton VD fordert zusätzlich, dass bei der Festsetzung der Pauschale auch die Aussendienstanteile der Geschäftsfahrzeuginhaberinnen und -inhaber zu berücksichtigen seien.

Ablehnung einer Erhöhung oder allenfalls beschränkt auf Deklaration in der Steuer-

erklärung

Der CP möchte keine Erhöhung der Pauschale, da damit eine Erhöhung der Sozialversicherungsabgaben und der Mehrwertsteuer verbunden ist; der Verband könnnte aber damit leben, dass der gesetzliche Fahrkostenabzug gestrichen wird. Auch Treuhandsuisse und ZVDS wehren sich gegen eine zusätzliche Belastung der Unternehmen mit weiteren Abgaben und fordern, dass die Pauschale bei 0,8 Prozent pro Monat bestehen bleibt.

Fünf Organisationen (AGVS, FMS, SBV, strasseschweiz, TCS) schlagen eine alternative Lösung vor:

- Variante 1: Beibehaltung des Privatanteils von 0,8 Prozent und Wegfall des gesetzlichen Fahrkostenabzugs.

- Variante 2: Beibehaltung des Privatanteils von 0,8 Prozent mit Deklaration im Lohnausweis; darüberhinaus sind 0,1 Prozent Privatanteil in der Steuererklärung zu deklarieren oder allenfalls die Arbeitswegkosten effektiv abzurechnen; beide Abrechnungsarten wären verbunden mit dem Wegfall des gesetzlichen Fahrkostenabzuges.

Grundsätzliche Ablehnung einer Pauschale

Die Kantone BE und GR lehnen die vorgeschlagene Pauschale grundsätzlich ab, da sie den unterschiedlichen kantonalen Fahrkostenabzügen und individuellen Situationen der Steuerpflichtigen nicht Rechnung trage.

Forderung von zwei Pauschalen

Der SGV spricht sich gegen eine Pauschale von 0,9 Prozent pro Monat aus. Die bestehende Pauschale von 0,8 Prozent solle beibehalten werden. Gleichzeitig sollen Geschäftsfahrzeuginhaberinnen und -inhaber zwischen einer Erhöhung von 0,1 Prozent oder der effektiven Abrechnung über die Arbeitswegkosten wählen können.

Zusätzliche Regelung zum Mindestbetrag

Die Kantone AR und SO fordern, dass neben der Pauschale auch der zurzeit in der Wegleitung zum Lohnausweis vorgesehene Mindestbetrag pro Monat gesetzlich geregelt werde.