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Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 5 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ... ,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 20071
Art. 38 Abs. 1–1quater
1Bund und Kantone finanzieren die amtliche Vermessung gemeinsam. Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen Globalbeiträge an folgende Massnahmen und Projekte:
a. Erst- und Neuerhebungen;
b. Erneuerungen;
c. Vermarkungen;
d. Massnahmen infolge von Naturereignissen;
e. periodische Nachführungen;
f. besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem Interesse;
g. innovative Projekte zur Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung und zur Erprobung neuer Technologien.
1bisDie Globalbeiträge bemessen sich nach der Bedeutung der Massnahmen und Projekte für die Flächendeckung, Homogenität und Harmonisierung der Daten der amtlichen Vermessung der Schweiz.
1terBei einem aussergewöhnlich hohen nationalen Interesse an der Umsetzung einer Massnahme oder eines Projekts kann der Globalbeitrag maximal 80 Prozent der Ge-
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1 SR 510.62
2019–......