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Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 5 Seiten

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samtkosten decken. Für die Finanzierung eines innovativen Projekts zur Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung oder zur Erprobung neuer Technologien kann der Globalbeitrag höher sein.

1quaterDer Bundesrat erlässt Vorschriften über die Bemessung der Globalbeiträge.

2. Subventionsgesetz vom 5. Oktober 19902

Art. 11 Abs. 3bis

3bisSie bestehen nach der Gewährung von Finanzhilfen und Abgeltungen auch für Dritte, die vom Empfänger für die Aufgabenerfüllung beigezogen werden.

Art. 25 Überprüfung der Aufgabenerfüllung

1Die zuständige Behörde überprüft, ob die Empfänger ihre Aufgaben gesetzmässig und zu den ihnen auferlegten Bedingungen erfüllen.

2Sie erstellt dazu risikoorientiert ausgestaltete Überprüfungskonzepte.

3In diesen Konzepten ist insbesondere festzulegen:

a. inwieweit Stichprobenkontrollen oder vertiefte Prüfungen vorzunehmen sind;

b. wer die Überprüfung nach welchen Methoden vornimmt;

c. wie die Überprüfung mit Prüfungstätigkeiten anderer, insbesondere kantonaler Behörden, zu koordinieren ist;

d. wie das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren ist.

4Für finanziell unbedeutende Leistungen, Pflichtbeiträge an internationale Organisationen und Leistungen an Empfänger, die einer umfassenden Aufsicht durch Bundesbehörden unterstehen, kann auf die Erstellung von Überprüfungskonzepten verzichtet werden.

3. Tabaksteuergesetz vom 21. März 19693

Art. 18 Abs. 2bis

2bisWird die Steuerdeklaration nicht fristgerecht eingereicht, so schätzt die Zollverwaltung den Steuerbetrag nach pflichtgemässem Ermessen.

Art. 36 Abs. 3bis

3bisKann der Steuerbetrag, dessen Zahlung gefährdet ist, nicht genau ermittelt werden, so wird er von der Zollverwaltung geschätzt.

2 SR 616.1

3 SR 641.31