Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 11 Seiten

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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts

2.2.1 Geoinformationsgesetz

Die Finanzierung der amtlichen Vermessung soll neu geregelt und die entsprechende Parlamentsverordnung aufgehoben werden. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Steuerung der amtlichen Vermessung mit Programmvereinbarungen zu stärken. Die Mehrheit der Kantone und Organisationen spricht sich für diese Anpassung aus.

Pro Contra Inhaltliche Kommentare/ Vorbehalte

Die Verschlankung der aktuellen Der Kanton Waadt bemängelt, dass Einige Verbände und der Kanton Bern Regeldichte bei der Bemessung der Kantone bei einem solchen äussern sich gegen die zu erwartende Beiträge für die amtliche Vermessung Subventionsmechanismus keine Verteilung der Mittel gemäss Tabelle sei zu begrüssen. Sie ermögliche es Mitsprachemöglichkeit mehr hätten. auf Seite 9 im erläuternden Bericht. Die dem Bundesrat, rascher auf Zudem sei das Kriterium der geplante Verschiebung der Mittel sei spezifische Bedürfnisse, im Hinblick Mittelvergabe nicht klar, unter anderem nicht in Einklang mit der Strategie der auf eine grössere Flächendeckung werde nicht ersichtlich für welche Art amtlichen Vermessung 2020-2023.

oder die Beteiligung an von Geodaten die Akquisition der

Die Mittel sollen den Kantonen in der Schwergewichtsprojekten zu reagieren. Kantone subventioniert würde.

gleichen Grössenordnung weiter zur Des Weiteren biete sie den Beteiligten

Verfügung stehen. Ein frühzeitiger mehr Handlungsspielraum bei

Einbezug der Kantone beim Auswahl-Programmvereinbarungen.

und Entscheidprozess zur Förderung innovativer Projekte sei wichtig. Die Massnahme solle nicht zu einer

Zentralisierung führen.

2.2.2 Subventionsgesetz

Beitragsgewährende Bundesämter sollen neu zur Erstellung risikoorientierter und schriftlicher Prüfkonzepte verpflichtet werden. Zudem ermöglicht die Gesetzesänderung die Erstreckung der Auskunftspflichten auf Dritte, welche zur Aufgabenerfüllung beigezogen werden. Damit soll die Aufsicht über die Subventionen und deren Verwendung verbessert und eine sparsame Mittelverwendung gefördert werden. Die Mehrheit der Kantone und Organisationen spricht sich für diese Anpassung aus.

Pro Contra Inhaltliche Kommentare/ Vorbehalte

Eine Vereinfachung und Der potentielle administrative Subventionsteilnehmer seien vorgängig Effizienzsteigerung in der Mehraufwand, welcher durch die zu informieren, wenn der Bund bei Subventionsüberprüfung sei zu Erstellung von Prüfkonzepten Dritten Auskunft einholt. Kosten und begrüssen. entstehen könnte, wird insbesondere Nutzen der Subventionsüberprüfung

von einigen Kantonen als seien abzuwägen.

unverhältnismässig und nicht immer

In den Prüfkonzepten solle zudem sinnvoll beurteilt.

festgelegt werden, wer die Überprüfung nach welchen Methoden vornimmt