Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 11 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts

1 Ausgangslage und Inhalt der Vorlage

1.1 Ausgangslage

In den vergangenen Jahren waren verschiedentlich Sparprogramme notwendig, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 20141 (KAP 2014) folgten Sparmassnahmen im Rahmen des Voranschlags 2016, das Stabilisierungsprogramm 2017-20192 und weitere Sparmassnahmen im Voranschlag 2018. Die strukturellen Defizite, die mit diesen Massnahmen beseitigt wurden, hatten verschiedene Ursachen. Wichtigster Grund war die tiefe Teuerung, die ein langsameres Einnahmenwachstum, namentlich bei der Mehrwertsteuer, zur Folge hatte, was wiederum Korrekturen auf der Ausgabenseite erforderte. Weitere Ursachen waren der Schock, der anfangs 2015 durch die Aufhebung der Wechselkursuntergrenze zum Euro verursacht wurde, und eine Häufung von Parlamentsbeschlüssen mit hohen Kostenfolgen (u.a. Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, Armee, usw.), die zeitlich mit einem starken Anstieg der Migrationsausgaben zusammenfiel.

Die Demografie, steigende Gesundheitskosten, aber auch neue gesetzliche Ausgabenbindungen haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass der Anteil stark gebundener Ausgaben im Haushalt deutlich zugenommen hat und mittlerweile bei rund zwei Drittel der Gesamtausgaben liegt. Dieser Teil der Ausgaben lässt sich über den Voranschlag nicht beeinflussen und kann daher kurzfristig nicht zur Entlastung des Haushalts beitragen. Darin erkannte auch das Parlament ein Problem, wie die Überweisung der Motion FK-N 17.3259 «Gebundene Ausgaben reduzieren» zeigt.

Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat zu Beginn der Legislatur 2015-2019, eine Überprüfung der Aufgaben im Sinne von Artikel 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973 (RVOG) an die Hand zu nehmen. Wichtigste Ziele waren zum einen die Schaffung von Handlungsspielraum für wichtige neue Vorhaben, zum andern die Lockerung von Ausgabenbindungen. Er stellte diese Aufgabenüberprüfung unter den Titel «strukturelle Reformen».

1.2 Inhalt des Vernehmlassungsberichts

Der Bundesrat beschloss im März 2017, Stossrichtungen für mögliche Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen, Auslagerungen und Reformen bei den gebundenen Ausgaben in einem iterativen Prozess innerhalb der Landesregierung zu entwickeln. Neben Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen, mit denen Einsparungen von rund 50 Millionen erzielt wurden, verabschiedete der Bundesrat im August 2018 ein Paket von 36 konkreten Vorhaben oder Prüfaufträgen. Für die grosse Mehrzahl der genannten Massnahmen besteht kein Rechtsetzungsbedarf. Einige Massnahmen erfordern aber die Änderung von geltenden Bundesgesetzen. Diese Vorhaben sollen den eidg. Räten in einem Mantelerlass unterbreitet werden. Insgesamt sollen 6 Gesetze geändert werden. Folgende Massnahmen, welche ganz unterschiedliche Aufgabengebiete betreffen, erfordern die Änderung eines oder mehrerer Bundesgesetze:

 Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung.

 Optimierung der Aufsicht über die Empfängerinnen und Empfänger von Subventionen

 Vereinfachungen bei der Erhebung der Tabaksteuer

 Reduktion der Indexierung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds

 Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Einführung von Pauschalen im Bereich der Fernmeldeüberwachung

1BBl 2013 823

2BBl 2016 4691

3 SR 172.010