Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 11 Seiten

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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts

Konsumentenpreise (LIK) könne Änderung sei verfrüht in nachvollziehbar. Einige Kantone,

sichergestellt werden, dass die Anbetracht dessen, dass die letzte die GLP und Centre Patronal

Einlagen des Bundes und der Änderung erst 2016 erfolgt sei und sprechen sich zudem explizit für

Kantone nicht schneller wachsen die FABI-Vorlage an der Urne klar die verworfene Variante 1 aus.

als die Einnahmen der öffentlichen angenommen wurde. Die

Economiesuisse kritisiert zudem Hand. Damit werde die wachsenden Verkehrsprognosen

die Tatsache, dass der BIF auch finanzpolitisch unerwünschte würden eine Reduzierung der

mit dieser Gesetzesänderung Verdrängung von ungebundenen Mittel zusätzlich in Frage stellen.

jährliche Überschüsse im

durch gebundene Ausgaben

dreistelligen Millionenbereich vermieden. Die vorgestellten

erzielen würde. Eine weitere Varianten seien keine Gefährdung

Kürzung der Einlage

für den Betrieb, Unterhalt und

(Bundesanteil) solle deshalb Ausbau der Bahninfrastruktur.

geprüft werden.

2.2.5 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und

Fernmeldeverkehrs

Die Finanzierung der Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF) soll vereinfacht werden. Dies soll durch die

Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung

erfolgen. Eine Pauschalisierung erlaubt den Kantonen, die administrativen Kosten zu senken, namentlich weil keine

Abrechnungen mehr geprüft werden müssen. Die beantragten Anpassungen des BÜPF sind mehrheitsfähig. Die

Pauschalisierung der Gebühren wird von einem Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden ebenso begrüsst

wie die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Integration von Analysefunktionen in das Verarbeitungssystem.

Dennoch gab die Vorlage Anlass zu vielen Bemerkungen; diese betreffen allerdings andere Aspekte der

Fernmeldeüberwachung, die nicht Gegenstand der Vorlage sind. Uneinigkeit besteht vor allem zwischen den

Kantonen und den Fernmeldedienstanbietern hinsichtlich der Entschädigung an die Mitwirkungspflichtigen. Die

anvisierte Erhöhung des Kostendeckungsgrades, welche nicht Teil der Gesetzesänderung ist, wird ebenfalls

kritisch beurteilt.

Pro Contra Inhaltliche Kommentare/ Vorbehalte

Die Anpassung präzisiere die Der Mechanismus und die finanziellen Die GLP und init7 schlagen vor,

Verantwortlichkeiten und die Auswirkungen werden als unklar anstelle der Pauschalisierung ein

Kostenweiterverrechnung. Die kritisiert. Es sei nicht ersichtlich, wie alternatives Akontozahlungssystem mit

pauschale Abrechnung erleichtere durch die Pauschalisierung Schlussabrechnung zu prüfen.

zudem die Administration und schaffe Kosteneinsparungen und eine

Ein Grossteil der Kantone und die Transparenz. Erhöhung des Kostendeckungsgrades

Bundesanwaltschaft fordern einen erzielt werden könnten, insbesondere

Verzicht auf die Entschädigung der wenn die Kosten im Einzelfall

Mitwirkungspflichtigen (analog Banken, nachvollziehbar bleiben sollen.

Grundsatz der Kostenfreiheit der

Weiter wird bemängelt, dass die Beweiserhebung) wohingegen sich die

Massnahme dem EFK-Bericht vom mitwirkungspflichtigen FDA, die SVP

23.11.2018 nicht Rechnung träge, und die FDP dagegenstellen. Die

welcher empfohlen hatte, den Kostenlosigkeit sollte gemäss ihnen,

Finanzierungsmodus des ÜPF, die wenn überhaupt, nur für automatisierte

Kostendeckung und die Entschädigung Auskünfte (Abrufverfahren) möglich

der FDAs völlig neu zu überdenken. sein.

Die anvisierte Erhöhung des