Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 11 Seiten
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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
Konsumentenpreise (LIK) könne Änderung sei verfrüht in nachvollziehbar. Einige Kantone,
sichergestellt werden, dass die Anbetracht dessen, dass die letzte die GLP und Centre Patronal
Einlagen des Bundes und der Änderung erst 2016 erfolgt sei und sprechen sich zudem explizit für
Kantone nicht schneller wachsen die FABI-Vorlage an der Urne klar die verworfene Variante 1 aus.
als die Einnahmen der öffentlichen angenommen wurde. Die
Economiesuisse kritisiert zudem Hand. Damit werde die wachsenden Verkehrsprognosen
die Tatsache, dass der BIF auch finanzpolitisch unerwünschte würden eine Reduzierung der
mit dieser Gesetzesänderung Verdrängung von ungebundenen Mittel zusätzlich in Frage stellen.
jährliche Überschüsse im
durch gebundene Ausgaben
dreistelligen Millionenbereich vermieden. Die vorgestellten
erzielen würde. Eine weitere Varianten seien keine Gefährdung
Kürzung der Einlage
für den Betrieb, Unterhalt und
(Bundesanteil) solle deshalb Ausbau der Bahninfrastruktur.
geprüft werden.
2.2.5 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs
Die Finanzierung der Post- und Fernmeldeüberwachung (ÜPF) soll vereinfacht werden. Dies soll durch die
Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung
erfolgen. Eine Pauschalisierung erlaubt den Kantonen, die administrativen Kosten zu senken, namentlich weil keine
Abrechnungen mehr geprüft werden müssen. Die beantragten Anpassungen des BÜPF sind mehrheitsfähig. Die
Pauschalisierung der Gebühren wird von einem Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden ebenso begrüsst
wie die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Integration von Analysefunktionen in das Verarbeitungssystem.
Dennoch gab die Vorlage Anlass zu vielen Bemerkungen; diese betreffen allerdings andere Aspekte der
Fernmeldeüberwachung, die nicht Gegenstand der Vorlage sind. Uneinigkeit besteht vor allem zwischen den
Kantonen und den Fernmeldedienstanbietern hinsichtlich der Entschädigung an die Mitwirkungspflichtigen. Die
anvisierte Erhöhung des Kostendeckungsgrades, welche nicht Teil der Gesetzesänderung ist, wird ebenfalls
kritisch beurteilt.
Pro Contra Inhaltliche Kommentare/ Vorbehalte
Die Anpassung präzisiere die Der Mechanismus und die finanziellen Die GLP und init7 schlagen vor,
Verantwortlichkeiten und die Auswirkungen werden als unklar anstelle der Pauschalisierung ein
Kostenweiterverrechnung. Die kritisiert. Es sei nicht ersichtlich, wie alternatives Akontozahlungssystem mit
pauschale Abrechnung erleichtere durch die Pauschalisierung Schlussabrechnung zu prüfen.
zudem die Administration und schaffe Kosteneinsparungen und eine
Ein Grossteil der Kantone und die Transparenz. Erhöhung des Kostendeckungsgrades
Bundesanwaltschaft fordern einen erzielt werden könnten, insbesondere
Verzicht auf die Entschädigung der wenn die Kosten im Einzelfall
Mitwirkungspflichtigen (analog Banken, nachvollziehbar bleiben sollen.
Grundsatz der Kostenfreiheit der
Weiter wird bemängelt, dass die Beweiserhebung) wohingegen sich die
Massnahme dem EFK-Bericht vom mitwirkungspflichtigen FDA, die SVP
23.11.2018 nicht Rechnung träge, und die FDP dagegenstellen. Die
welcher empfohlen hatte, den Kostenlosigkeit sollte gemäss ihnen,
Finanzierungsmodus des ÜPF, die wenn überhaupt, nur für automatisierte
Kostendeckung und die Entschädigung Auskünfte (Abrufverfahren) möglich
der FDAs völlig neu zu überdenken. sein.
Die anvisierte Erhöhung des