Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 11 Seiten
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Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts
1.3 Angaben zum Vernehmlassungsverfahren
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat vom 13. September 2019 bis zum 13. Dezember 2019 zum Entwurf des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Offiziell begrüsst wurden (1) die Kantone, (2) die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, (3) die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie (4) die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft. Insgesamt gingen über 60 Stellungnahmen ein. Neben den angeschriebenen Kreisen, welche sich grösstenteils zu den strukturellen Reformen als Ganzes sowie zur Mehrheit der Gesetzesrevisionen geäussert haben, sind seitens Verbänden, Interessensvereinigungen und Unternehmen Stellungnahmen zu einzelnen Gesetzesrevisionen eingegangen.
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen gibt die nachfolgende Aufstellung.
Offiziell Spontan Total angeschrieben eingegangen Rückmeldungen davon Total eingegangen
Kantone / Konferenz der
27 26 -26
Kantonsregierungen In der Bundesversammlung 13 5 -5
vertretene politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 3 2 -2
Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische 8 4 -4
Dachverbände der Wirtschaft Weitere Organisationen 14 5 2025
Private - - - - Total 65 42 2062
2 Auswertung der Stellungnahmen
2.1 Allgemeine Beurteilung
Die Vorlage wird grundsätzlich begrüsst. Hervorgehoben wird dabei insbesondere die Wichtigkeit regelmässiger Aufgabenüberprüfungen, Effizienzsteigerungen und die Schaffung neuer Handlungsspielräume im Bundesbudget. Eine Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden weist jedoch explizit daraufhin, dass eine Lastenverschiebung zu den Kantonen und Privaten zu verhindern sei und die Massnahmen für diese insgesamt kostenneutral sein müssen. Zudem sollen die strukturellen Reformen nicht zu unverhältnismässig hohen Kosten bei der Umsetzung führen.
Angesichts vergangener Überschüsse stellen einige wenige Vernehmlassungsteilnehmende die Notwendigkeit und Dringlichkeit solcher struktureller Reformen in Frage. Auf der anderen Seite beurteilen insbesondere bürgerliche Parteien die Massnahmen als wenig ambitiös und nicht ausreichend, um die Ziele der Motion FK-N 17.3259 «Gebundene Ausgaben reduzieren» zu erreichen.
2.2 Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen
Die untenstehende Tabelle bietet eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen. Die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente werden für die einzelnen Gesetze nachfolgend separat dargelegt. Die vorgeschlagenen Massnahmen lösten in der Vernehmlassung unterschiedliche Reaktionen aus. Viele Reaktionen löste insbesondere die Änderung des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, wobei sich die Kritik vor allem auf das Ausmass der Entschädigung für mitwirkungspflichtige Fernmeldedienstanbieter, auf die anvisierte Erhöhung des Kostendeckungsgrades sowie auf die Integration von Analysefunktionen im Verarbeitungssystem bezog. Die beantragte Pauschalisierung der Gebühren erntet grösstenteils positive Rückmeldungen. Im Rahmen der Revision des Eisenbahn- und Bahninfrastrukturfondsgesetzes sorgten die