Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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Aufgrund der Neuerungen der Interoperabilität ist mit Anpassungen verschiedener kantonaler Anwendungen zu rechnen. So wird bspw. die Anbindung der Schweizer Systeme ans ESP technische Anpassungen bei den kantonalen Abfragesystemen nötig machen. Weitere Anpassungen sind möglich, können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend benannt werden.

Auch bei den operationellen Prozessen sind Anpassungen zu erwarten. Die Verifizierung von MID-Verknüpfungen stellt eine neue Aufgabe für die betroffenen Behörden dar. Diese Verknüpfungen sind das Resultat der Prüfung auf Mehrfachidentitäten, welche bei jeder Neuerfassung oder Änderung von Daten in einem der EU-Informationssysteme durchgeführt wird. Sobald die Abklärung biometrischer Daten nötig ist, wird dies auf Stufe fedpol (BiomID) zu erfolgen haben. Der Mehraufwand, der sich durch diese neue Aufgabe ergibt, lässt sich im Moment schwer abschätzen, da noch keine konkreten Zahlen zu den zu erwartenden Verknüpfungen vorliegen. Auch ist im Moment schwierig einzuschätzen, wie stark die Kantone von diesen Verifizierungen betroffen sein werden, da die konkreten Prozesse zur Verifizierung von MID-Verknüpfungen noch zu klären sind.

Dem zu erwartenden Mehraufwand ist der grosse Nutzen der Interoperabilität gegenüber zu stellen. Anstatt die Informationssysteme einzeln abzufragen, können Grenzkontroll-, Migrations-, und Strafverfolgungsbehörden mit der Interoperabilität künftig durch eine Abfrage eine Übersicht über die vorhandenen Daten zu einer Person erhalten. Die operativen Prozesse werden effizienter, da nicht jedes System einzeln abgefragt werden muss. Das Risiko, dass Daten unerkannt bleiben, wird reduziert und die Wahrscheinlichkeit eines Treffers erhöht. Vorhandene Informationen werden effizienter und gezielter genutzt werden können, was einen grossen Mehrwert für die Arbeit der Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden darstellt.

6.4 Auswirkungen in weiteren Bereichen

In den Bereichen Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sind keine direkten Auswirkungen zu erwarten. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht detailliert untersucht. Durch die Interoperabilität wird sich die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen, was einen positiven Einfluss auf die Volkswirtschaft und die Gesellschaft hat.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Der Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen [EU] 2019/817 und 2019/818) stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung52 (BV). Demnach sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Gestützt auf Artikel 184 Absatz 2 BV unterzeichnet und ratifiziert der Bundesrat völkerrechtliche Verträge. Die Bundesversammlung ist

52 SR 101