Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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6.2 Technische Auswirkungen
Aus der Übernahme und Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen werden sich auch technische Auswirkungen ergeben.
Eine zusätzliche nationale Komponente soll die Anbindung der Schweizer Systeme an das ESP sicherstellen. Gleichzeitig soll dadurch die Interoperabilität der nationalen und kantonalen Polizeisysteme in der Schweiz verbessert werden. Diese soll Synergien zwischen den Informationssystemen nutzen und die Suchresultate für die Benutzenden übersichtlicher und schneller darstellen. In enger Zusammenarbeit prüfen fedpol und das SEM, ob dies mittels einer neuen nationalen Abfrageplattform realisiert werden kann, von der auch die Kantone profitieren könnten. Im Rahmen der Harmonisierung der Schweizer Polizeiinformatik (HPi) wurde dazu eine Vorstudie erstellt. Sie kommt zum Schluss, dass der Nutzen und die Machbarkeit einer nationalen Abfrageplattform klar gegeben sind. Die Studie empfiehlt einen zentralen Betrieb der Abfrageplattform, während die Datenhaltung und der Betrieb der Informationssysteme weiterhin bei den jeweiligen Behörden bleiben. Die Zugriffsrechte der Behörden bleiben unverändert. Diese nationale Komponente wird über den Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands finanziert.
6.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die vorliegenden EU-Verordnungen haben nicht nur Auswirkungen auf Bundesebene, sondern betreffen auch kantonale Polizei- und Migrationsbehörden.
Das ESP wird bei der Grenzkontrolle an den Schengen-Aussengrenzen zwingend zu nutzen sein, weshalb mit einem grösseren Aufwand bei den Grenzkontrollbehörden, insbesondere in der zweiten Kontrolllinie, zu rechnen ist. Da mehr Informationssysteme als früher gleichzeitig abgefragt werden, ist die Chance auf einen Treffer grösser. Die EZV und die für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen verantwortlichen kantonalen Polizeibehörden müssen MID-Verknüpfungen prüfen. Dies stellt eine neue Aufgabe dar und kann, zusammen mit den Folgearbeiten, zu einem Mehraufwand führen. Das ESP kann aber auch von anderen Behörden wie Kantonspolizeien und kantonalen Migrationsbehörden genutzt werden. So ist vorgesehen, dass die Polizeibehörden der Kantone und Gemeinden zur Identifizierung von Personen, die sich schon im Schengen-Raum befinden, auf die Daten im CIR zugreifen können. Dies wird die korrekte Identifizierung von Personen erleichtern. Bei ihrer Arbeit zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von schweren Straftaten oder Terrorismus werden die Kantonspolizeien auch durch das geplante neue Verfahren für den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden profitieren können, da sie mittels einer Abfrage im CIR feststellen können, ob Daten zu einer Person in einem der EU-Informationssysteme vorhanden sind. Als zentrale Zugangsstelle für Abfragen von Strafverfolgungsbehörden in nicht-polizeilichen Informationssystemen ist fedpol dafür zuständig, den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu den benötigten Daten zu erteilen. Dieser Prozess wird bereits im Fall von VIS angewandt und ist im EES vorgesehen.