Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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mit der Verifizierung von MID-Verknüpfungen zur korrekten Identifizierung von Personen eine zusätzliche, neue Aufgabe auf die Behörden zu. Deshalb wird die Anwendung der Interoperabilitätsverordnungen sowohl bei fedpol als auch beim SEM zu einem personellen Mehrbedarf führen. Insbesondere die mit der Verifizierung von MID-Verknüpfungen verbundene Kontrolle biometrischer Daten wird zu einem personellen Mehrbedarf beim SIRENE-Büro, bei BiomID und Stellen des SEM führen. Der personelle Bedarf kann derzeit nicht verlässlich beziffert werden, wird aber in der Botschaft näher ausgeführt werden.

Die Mehrkosten für den technischen Betrieb ab Inbetriebnahme der Interoperabilität von rund 0,2 Millionen Franken werden durch Umpriorisierungen mit bestehenden Mitteln aufgefangen. Ein zusätzlicher finanzieller und personeller Bedarf wird bei der Erarbeitung der Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen detailliert erhoben und entsprechend beantragt.

Die erwarteten technischen Weiterentwicklungen an den Zentralkomponenten ab der Inbetriebnahme der Interoperabilität bis 2025 verursachen voraussichtlich Investitionskosten von jährlich rund einer Million Franken und werden nach deren geplanter Betriebsaufnahme 2023 im Projekt IOP Weiterentwicklungen des SEM durchgeführt (z.B. am nationalen Zugriffsknoten). Zusätzliche Betriebskosten sind dadurch nicht zu erwarten.

6.1.3 Kosten für die EZV

Die vorliegende Weiterentwicklung hat finanzielle, prozessuale und personelle Auswirkungen auf die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Einerseits müssen bei bereits bestehenden Systemen Anpassungen an den Schnittstellen vorgenommen und andererseits diverse neue Systeme, wie das für Kontrollen an Schengen-Aussengrenzen obligatorische ESP, implementiert werden. Allfällige Anpassungen, welche sich aus der Schaffung einer nationalen Abfrageplattform ergeben sollten, müssen ergänzend berücksichtigt werden.

Das für die Personenkontrolle an der Schengen-Aussengrenze obligatorische ESP wird zu Anpassungen der operationellen Prozesse führen, insbesondere bei der Erkennung von Mehrfach- und Falschidentitäten. Aus heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass sich die Einsparungen durch eine höhere Automatisierung und die Aufwände durch die Aufdeckung von falschen Identitäten in etwa die Waage halten. Die personellen Auswirkungen beziehen sich auch auf Schulungs- und Ausbildungsmassnahmen.

Der finanzierungswirksame Mehraufwand für die Projektleitung und der Entwicklungsaufwand für die Anpassungen der mobilen und stationären Grenzkontrolllösungen dürfte sich im unteren einstelligen Millionenbereich bewegen. Die Kosten sind nach heutigem Kenntnisstand Bestandteil des Programms DaziT der EZV. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen werden dem entsprechenden Gesamtkredit angerechnet.