Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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Artikel 18f Verantwortung für die Datenbearbeitung im sBMS, dem CIR und dem
MID
Auch die Verantwortung für die Datenbearbeitung ist zu regeln. Sie richtet sich nach Artikel 40 der beiden Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818.
6 Auswirkungen
6.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
Für fedpol und das SEM ergeben sich sowohl in der Projektphase als auch in der Anwendung der EU-Interoperabilitätsverordnungen finanzielle und personelle Auswirkungen. Diese werden nachfolgend separat dargelegt.
6.1.1 Projektkosten für fedpol und SEM
Bei fedpol wird die technische und organisatorische Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen innerhalb des Projekts «Interoperabilität TO» koordiniert. Im Zentrum steht die Anbindung des nationalen Schengener-Informationssystem N-SIS an die neuen Zentralkomponenten CIR, MID und ESP. Aufgrund fehlender technischer Spezifikationen ist zurzeit noch nicht bekannt, wie die Komponenten der nationalen Infrastruktur aufgrund der Verifizierung von MID-Verknüpfungen angepasst werden müssen.
Beim SEM wird die Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen im Projekt Interoperabilität SEM geführt. Es befasst sich mit übergeordneten technischen Themen, wie bspw. der gemeinsamen Nutzung neuer Systemkomponenten für die Schengen-Schnittstellen und mit organisatorischen Veränderungen. So ist mit neuen Prozessen unter Anwendung der vier neuen Zentralkomponenten zu rechnen, welche organisatorischen Einheiten zugeordnet werden müssen.
Fedpol und SEM koordinieren ihre Projekte zur technischen und organisatorischen Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene. Um die Synergien zwischen den Projekten auf operativer Ebene zu nutzen, finden regelmässige Koordinationstreffen zwischen den beteiligten Programm- und Projektleitenden statt. Der Informationsaustausch wird, nebst dem direkten Kontakt, über gegenseitigen Zugriff auf die Projektplattformen gewährleistet. Die Interoperabilität gehört schliesslich zu den Vorhaben, die im Programm des GS EJPD «Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes» zusammengefasst sind. Im Rahmen dieses Programms werden die Vorhaben im Hinblick auf die Einhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsvorgaben koordiniert. Übergeordnete strategische Fragen können im regelmässig tagenden strategischen Führungsausschuss behandelt werden.
Die Projekte befinden sich aktuell in der Initialisierungs- bzw. Konzeptphase. Die genaue Umsetzung der Anbindung an die Zentralkomponenten hängt unter anderem von deren Ausgestaltung durch die Agentur eu-LISA und von den technischen Besonderheiten ab. Die Entwicklung ist analog der gestaffelten Inbetriebnahme der Zentral-