Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
In der Schweiz gibt es für den Gasbereich bisher keine spezialgesetzliche Marktordnung. Die einzige Regelung findet sich im Rohrleitungsgesetz von 1963 (Artikel 13, Absatz 1). Sie verpflichtet die Netzbetreiber, Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Um den Netzzugang konkreter zu regeln, haben die Gasbranche und zwei Verbände von grösseren Industriekunden 2012 eine privatrechtliche Verbändevereinbarung abgeschlossen. Sie gewährt den Netzzugang allerdings nur grossen Endkunden, die Transportkapazitäten von mindestens 150 Normkubikmeter pro Stunde (Nm3/h) buchen, das Erdgas primär als Prozessgas verwenden und über eine Lastgangmessung mit Datenfernübertragung verfügen.
Schon 2014 hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) Zweifel an der Vereinbarkeit der in der Verbändevereinbarung definierten Marktzugangsbedingungen mit dem Kartellrecht geäussert. 2017 startete die WEKO zwei Vorabklärungen über missbräuchliches Verhalten der Netzbetreiber. Im Januar 2019 mündete eine dieser Vorabklärungen der WEKO schliesslich in eine Untersuchung, welche per Juni 2020 mit einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen wurde. Das Resultat ist eine vollständige Marktöffnung im Raum Luzern. Allerdings sind weitere Fälle bei der WEKO pendent, es existiert keine gesamtschweizerische Regelung. Mit dem Gasversorgungsgesetz (GasVG) soll nun Rechtssicherheit im Gasmarkt und für die Gasversorger geschaffen werden.
1.2 Ablauf und Adressaten
Der Bundesrat eröffnete am 30. Oktober 2019 das Vernehmlassungsverfahren zum GasVG. Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltete Gesetzesbestimmungen zur Teilmarktöffnung, Entflechtung, Netzzugang und Kapazitätsvergabe, Messwesen und zum Regulator. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 14. Februar 2020. Insgesamt sind 265 Akteurinnen und Akteure eingeladen worden, an der Vernehmlassung teilzunehmen.
1.3 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 195 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind unter www.admin.ch bei Bundesrecht/Vernehmlassungen/Abgeschlossene Vernehmlassungen im Jahr 2019 unter UVEK zum Thema Gasversorgungsgesetz einsehbar. Im Anhang dieses Berichts finden sich die Namen der teilnehmenden Organisationen.
Teilnehmende nach Gruppen Eingegangene Stellungnahmen 24 Kantone haben eine Stellungnahme eingereicht (sämtliche
Kantone haben geantwortet, 2
Kantone Kantone haben geschrieben, netz haben)
dass sie keine Stellungnahme geben, weil sie kein Gasverteilungs- Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete1
Städte und Gemeinden12
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien6
Kommissionen und Konferenzen3