Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Sie teilt die Ansicht, dass Gas noch lange wichtig bleiben wird, mit denselben Argumenten wie die Gasbranche hinsichtlich der Bedeutung für das Gesamtsystem. Sie betont jedoch die notwendige Wettbewerbsfähigkeit der Gaspreise.
Oft wird in Stellungnahmen einleitend eine Gesamtbetrachtung gefordert, um das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien, Klimapolitik, Energiestrategie 2050, Versorgungssicherheit, Markt, Speicher,
Sektorkopplung etc. besser zu verstehen. Die Organisationen, die in ihren Stellungnahmen die Klimapolitik oder die erneuerbaren Gase ansprechen, anerkennen generell, dass infolge der Schweizer Klimaziele eine Transformation der Energie- und Gasversorgung und generell mehr erneuerbare Energien notwendig sein werden.
Transit und Ausgestaltung des Entry-Exit Modells
Mit dem Fragebogen wurde gefragt, ob die Transitströme reguliert und damit Teil des Entry-Exit-Systems Schweiz werden sollen. Von den 135 Antwortenden haben 42 mit Ja und 57 mit Nein geantwortet. Gegen eine Integration des Transits sprechen sich die Gasbranche, die meisten Städte sowie alle an der Transitgasleitung beteiligten Akteure aus (Fluxswiss, Transitgas, Swissgas, CSEIP). Für eine Integration sprechen sich die IG Erdgas und verschiedene Industriefirmen aus, wobei diese betonen, dass sich die Preise dadurch nicht erhöhen dürfen. Die meisten Kantone sowie die IGEB haben sich der Stimme enthalten. Von den Parteien lehnten SVP und CVP die Regelung ab, die FDP und GLP hinterfragten diese kritisch und die SP begrüsst sie. EFET, Anigas sowie ENI begrüssten die Regelung.
Zur Unterstützung der vorgeschlagenen Regelung wurde argumentiert, dass diese zu einer höheren Liquidität am Schweizer Austauschpunkt führe, dass Transiteure und Binnenkonsumenten hiermit gleichbehandelt würden, dass die Regelung EU-kompatibel sei und dass die Gasflüsse zwischen Nordeuropa und Italien für eine genügende Finanzierung der Transitgasleitung sorgen. Als hauptsächlichen Argumente gegen die Regelung wurde angeführt, dass der Transit kein Monopol sei, sondern in Italien im Wettbewerb stehe, bspw. mit der Leitung in Österreich und verflüssigtem Erdgas (LNG). Deshalb solle die Preisbildung bei den Transitprodukten frei sein. Ansonsten würden die Risiken auf die Schweizer Endkonsumenten übertragen. Auch führe die Übertragung der Transitkapazitäten an den MGV zur materiellen Enteignung von Fluxswiss. Zudem habe der MGV keine Anreize zur bestmöglichen und effizienten Vermarktung der Kapazitäten.
Gemäss einem Artikel in den Übergangsbestimmungen gibt es einen Bestandesschutz für bestehende, langfristige Kapazitätsverträge bis Ende 2024. Die Gasbranche, die meisten Städte sowie Fluxswiss und CSEIP sprechen sich gegen diese zeitliche Beschränkung aus.
IGEB, IG Erdgas Scienceindustrie und verschiedene Industriebetriebe beantragen, dass die Verteilnetzbetreiber resp. die Kunden des Transportnetzes die Kapazitäten des Transportnetzes nicht buchen müssen, sondern dass eine Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Lastgangspitzen des entsprechenden Jahres erfolgen. Eine Prognose des Leistungsbezugs reiche aus.
Das vorgeschlagene Zweivertragsmodell wurde von einer grossen Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst. Auf die entsprechende Frage im Fragebogen antworteten 110 mit Ja und lediglich 3 mit Nein.
Regulatorische Anlagebewertung, Netzkosten und Netztarife
Die ElCom, die WEKO, der FRC, der Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie der Gewerbeverband beantragen, dass keine neue Bewertung der Anlagen erfolgen solle. Die Ermittlung der Kapitalkosten solle auf Grundlage der Restbuchwerte der Finanzbuchhaltung (FIBU) geschehen. Eventualiter beantragen El-