Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak und in den Grossverbraucherartikeln der kantonalen Energiegesetze ein Faktor von 1:10 zwischen Strom- und Wärmekunden enthalten sei. Entsprechend müsse die Schwelle beim Gas viel höher als beim Strom zu liegen kommen. Es gebe zudem einen Zielkonflikt zwischen Marktöffnung und der Förderung von erneuerbaren Energien, bei einer Schwelle von 1 GWh seien zudem keine Standardlastprofile notwendig. Die Teilnehmer, die einen Schwellenwert von 300 MWh fordern, erwähnen, dass bei diesem Schwellenwert Mehrfamilienhäuser ab ca. 30 Parteien im regulierten Markt verbleiben würden. Dieser Schwellenwert entspricht in etwa demjenigen, bei dem Gebäude Zugang zum freien Markt für ihre
Stromlieferungen haben. Die sozialdemokratische und die grüne Partei würden es vorziehen, den Gasmarkt nicht zu liberalisieren. Für die Grünen ist der bürokratische Aufwand für diese Energie, die an Bedeutung verlieren wird, nicht gerechtfertigt. Wenn es wirklich zu einer Öffnung kommen sollte, dann würde ein Schwellenwert von 1 GWh die notwendigen Investitionen begrenzen. Die Argumente der Sozialdemokratischen Partei sind, dass es im Falle einer Liberalisierung einen grösseren Anreiz für die Gasversorger geben würde, die Verwaltungskosten auf kleine Kundinnen und Kunden zuzuschreiben, sowie verlorene Einnahmen für die Gemeinden.
Die regulierte Versorgung wird von den meisten Teilnehmenden der Vernehmlassung abgelehnt. Für die Befürworter der vollständigen Marktöffnung erübrigt sich eine solche, da in diesem Fall alle Kunden die freie Lieferantenwahl haben. Für die Gasbranche (VSG, Swisspower, DSV und viele Versorger) reichen die bestehenden Vorschriften des Preisüberwachungsgesetzes für die Kontrolle der Energietarife der nicht wahlberechtigten Endverbraucher aus.
Die Gasbranche möchte auf die Ersatzversorgung verzichten. Sie ist der Meinung, dass diese nötigenfalls subsidiär und diskriminierungsfrei durch die Branche bewerkstelligt werden kann, wie es heute bereits für Grossverbraucher im Strommarkt der Fall sei. Der VSE und weitere Vernehmlassungsteilnehmende möchten zudem die Maximaldauer von 6 Monaten, während welcher die Ersatzversorgung geleistet werden muss, gestrichen haben.
Bezüglich der Regelung der Wechselprozesse möchte die Gasbranche den entsprechenden Artikel 10 ersatzlos streichen und weist auf das Subsidiaritätsprinzip hin.
Erneuerbare Gase
In rund zwei Dritteln der Stellungnahmen werden das Thema erneuerbare Gase oder übergeordnet die Klimapolitik aufgegriffen oder zumindest erwähnt.
Umweltorganisationen, die SES und einzelne Parteien (u.a. SP, GPS, GLP) setzen die Klimapolitik ins Zentrum ihrer Stellungnahme und fordern einen Rückgang von Erdgas sowie eine Stärkung der erneuerbaren Gase. Einige dieser Akteure verweisen auf die beschränkten Potenziale insb. von inländischem Biogas. Es brauche eine Strategie für den Zubau der Produktion von erneuerbaren Gasen. Aufgrund des beschränkten Potenzials brauche es ebenso eine Strategie für Verbrauchszwecke von Gas, damit Gas nur für jene Zwecke eingesetzt werde, für die es keine effizienten Alternativen gebe.
Die Gasbranche (VSG, Swisspower, viele Versorger) erwartet, dass Gas für die Schweizer Energieversorgung noch lange wichtig bleibt. Vor dem Hintergrund der Umstellung auf erneuerbare Energien im Gesamtenergiesystem verweist sie auf die Herausforderungen für die Versorgungssicherheit und auf den künftigen Bedarf für Energiespeicherung und die Sektorkopplung. Um gleichzeitig klimapolitische Ziele zu erreichen, müssten erneuerbare Gase bevorteilt werden. Es dürfe zumindest keine relative Benachteiligung von erneuerbaren Gasen gegenüber anderen erneuerbaren Energieträgern geben.
Die Industrie (IGEB, IG Erdgas, Scienceindustries, verschiedene Industriebetriebe) nimmt etwas weniger Bezug auf erneuerbare Gase, greift das Thema aber ebenfalls vor dem Hintergrund der Klimapolitik auf.