Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Im Bericht genannte Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, welche den im Bericht Vernehmlassungs- genannten Teilnehmenden unterstützen (identische Stellungnahme bzw.

teilnehmerinnen und Verweis)

-teilnehmer

Scienceindustries, BASF Schweiz, Ems-Chemie, Lonza, Huntsman Switzerland

verschieden Indust-

riebetriebe

SES Greenpeace Schweiz, Stiftung Pusch, WWF, VCS,

VSE ebs Schwyz, EKZ, Gemeindewerke Pfäffikon, NetZulg Steffisburg, Regio

Energie Amriswil, SIE Crissier

VSG, viele Versorger DSV, Aare Energie, AGE Chiasso, AIL Lugano, AIM Mendrisio, Commune di ChiassoEnergie Thun, Energie Zürichsee Linth, Erdgas OberseeLinth

Transport, Erdgas Thunersee, ESB Biel/Bienne, EWB Bern, IBB Brugg, Localnet Burgdgorf, Metanord, Powerloop, Regionalgesellschaften und Swissgas, Seeland Gas, Stadt Schliern, Stadt Wädenswil, StWZ Zofingen, SWG Grenchen, Swisspower, Technische Betriebe Flawil, Viteos, WWZ,

2.1 Zusammenfassung

Im Grundsatz zeigt sich eine breite Zustimmung zum Gesetz. Aufgrund der unterschiedlichen Beweggründe für diese Zustimmung gehen die Meinungen bei den einzelnen Fragestellungen jedoch auseinander. Auf der einen Seite steht die Gasbranche (VSG, Swisspower, viele Versorger und auch Städte), für welche die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Marktöffnungsschwelle im Zentrum steht - darüber hinaus möchte sie möglichst viel subsidiär geregelt haben. Auf der anderen Seite steht die Industrie (I-GEB, IG Erdgas, Scienceindustries, verschiedene Industriebetriebe), welche das GasVG als Rahmen für den Aufbau eines vollständig geöffneten, wettbewerblich organisierten Marktes sieht. Die Kantone, welche im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden nicht Eigentümer von Gasversorgern sind, stehen bei der Marktöffnung mehrheitlich in der Mitte der beiden Positionen und enthalten sich bei etlichen Detailfragen der Stimme.

Marktöffnung

Die Stellungsnahmen zum Thema Marktöffnungsgrenze liegen zwischen den folgenden beiden Polen: An einem Ende die Teilnehmenden, die eine vollständige Marktöffnung wollen (v.a. IGEB, IG Erdgas, Scienceindustries, IG Detailhandel, Economiesuisse, FDP, SVP, CVP, GLP, Axpo, Alpiq, BKW, Energie 360 Grad, EWB, EWL, EWZ, verschiedene Industriebetriebe). An der anderen Seite die Teilnehmenden, die eine Schwelle bei einem Verbrauch von 1 GWh pro Jahr fordern (v.a. GPS, der VSG, Swisspower, viele Versorger, die meisten Städte der DSV und eventualiter Energie 360 Grad). Die EnDK und ein Hauptteil der Kantone schlagen einen Mindestverbrauch für die freie Lieferantenwahl von 300 MWh vor. Economiesuisse und die FDP wünschen im Falle einer Teilmarktöffnung eine höhere Grenze als 100 MWh, da die Festlegung der Grenze bei 100 MWh nicht nachvollziehbar sei. Konkrete Anträge für eine Grenze liegen des Weiteren bei einem Verbrauch von 500 MWh, zwischen 500 – 700 MWh und über 1 GWh. SP, SGB, VPOD und Konsumentenverbände (wie das KF, die SKS und das FRC) lehnen eine Marktöffnung, auch eine Teilmarktöffnung, grundsätzlich ab. Mit der in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen

Grenze bei einem Jahresverbrauch von 100 MWh erklären sich sich Travail Suisse, der SGV, sowie die Kantone ZH, AI, TI, die Stadt Lugano, ECO Swiss, der VFAS und InfraWatt einvestanden. Die Befürworter einer vollständigen Marktöffnung wollen einen diskriminierungsfreien Wettbewerb mit grösstmöglichem volkswirtschaftlichem Nutzen schaffen. Das grössere Marktvolumen erleichtere den Eintritt von mehr Anbietern. Die Befürworter einer Schwelle von 1 GWh argumentieren vor allem damit, dass es bei einer tieferen Schwelle zu Ungleichbehandlungen zwischen Wärmekunden im Haushaltsbereich komme