Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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Senkung des Koordinationsabzugs
Der Koordinationsabzug soll halbiert werden. Aktuell entspricht er 7/8 der maximalen AHV-Altersrente (2019: 24 885 Franken). Durch die Halbierung (12 443 Franken) wird sich das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen und/oder Teilzeitbeschäftigung verbessern. Die Anwendung eines fixen Koordinationsabzugs von 12 443 Franken hat bei eher tiefen Jahreslöhnen eine verhältnismässig stärkere Wirkung als bei höheren Jahreslöhnen. Mit dieser Massnahme kann auch den neuen Realitäten Rechnung getragen werden (Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigung). Von der Systemänderung werden insbesondere Frauen profitieren.
Anpassung der Altersgutschriftensätze
Die Altersgutschriftensätze sollen angepasst werden. Die altersabhängige Staffelung soll vereinfacht werden. Für die Altersgruppe bis 44 Jahre ist ein Satz von 9 Prozent vorgesehen, für Erwerbstätige ab 45 Jahren ein Satz von 14 Prozent. Mit der neuen Staffelung entfallen die Mehrkosten für über 54-jährige Personen gegenüber den 45- bis 54-jährigen Versicherten in der beruflichen Vorsorge. Dadurch soll ein Altersnachteil beseitigt werden.