Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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am oder nahe am gesetzlich vorgeschriebenen Minimum – diese Umverteilungen reduzieren können.
Um das BVG-Leistungsniveau zu sichern, braucht es Ausgleichsmassnahmen. Andernfalls führt die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes zu einem Rückgang des Leistungsniveaus. Eine solche Einbusse wäre nicht vertretbar, zumal die Erhaltung des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand zu den Hauptzielen der Reform gehört. Dazu sind die in Kapitel 3 beschriebenen Massnahmen geplant (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes und Ausgleichsmassnahmen).
In der überobligatorischen Vorsorge liegt die Kompetenz zur Festsetzung des Umwandlungssatzes beim obersten (paritätischen) Organ der Vorsorgeeinrichtung. Vorsorgeeinrichtungen, die auch das Überobligatorium versichern, können den Umwandlungssatz somit auf der Basis der von ihnen verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen festsetzen. Konkret kann der Umwandlungssatz in solchen Vorsorgeeinrichtungen also tiefer liegen, da lediglich für das BVG-Obligatorium mit dem Mindestumwandlungssatz gerechnet werden muss. Diese Vorsorgeeinrichtungen müssen den Mindestumwandlungssatz nur in der sogenannten Schattenrechnung berücksichtigen. Diese wird für jede versicherte Person geführt, um nachzuweisen, dass die Vorsorgeeinrichtung mindestens die vom BVG vorgeschriebenen Minimalleistungen erbringt. Auf diese Weise können Vorsorgeeinrichtungen Verluste aufgrund eines zu hohen Mindestumwandlungssatzes zumindest teilweise vermeiden.
Gemäss mehreren Quellen sinkt der durchschnittliche Umwandlungssatz umhüllender Vorsorgeeinrichtungen kontinuierlich. Einer Studie zufolge kam er Ende 2018 bei 5.87 Prozent zu liegen3. Man kann also feststellen, dass die umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen in einem schwierigen Kontext die nötigen Massnahmen treffen, jedoch zum Preis in Form von tieferen Neurenten.
In BVG-Minimalplänen kommt der Mindestumwandlungssatz jedoch direkt zur Anwendung. Er muss folglich so festgelegt werden, dass er auch von Vorsorgeeinrichtungen, die nur das BVG-Minimum durchführen, finanziert werden kann. Rund 12 Prozent der Versicherten ist für die Altersleistungen nur nach dem BVG-Minimum versichert und weitere rund 25 Prozent sind stark vom Mindestumwandlungssatz betroffen, da der überobligatorische Anteil an ihrem Altersguthaben gering ist.
1.2 Vorarbeiten
1.2.1 Nach der Abstimmung zur Reform Altersvorsorge 2020 – Ergebnisse der Gespräche mit den interessierten Kreisen
Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017 in der Volksabstimmung gescheitert ist, wurden Ende Oktober 2017 Gespräche mit allen in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, mit den Sozialpartnern und den interessierten Organisationen geführt. In diesen Gesprächen hat sich gezeigt, dass weitgehend Einigkeit darüber herrscht, dass angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Probleme rasch eine neue Reform vorgelegt werden muss. Die Ziele der Reform der Altersvorsorge 2020, das heisst der Erhalt des Leistungsniveaus der Altersvorsorge und die Sicherung der Finanzierung, wurden dabei bestätigt. Die meisten der an den
3 Swisscanto Vorsorge AG – Schweizer Pensionskassenstudie 2018