Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 51Fedlex · Erläuternder Bericht
/EFTA-Versicherungszeiten erfüllen, einen Teilbetrag zur entsprechend proportionalen Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes erhalten.
Im Übrigen bieten die in der Reformvorlage vorgesehenen Massnahmen keine Probleme hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht.
7.3 Erlassform
Nach Artikel 164 Absatz 1 BV sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen. Die vorliegenden Änderungen des BVG und des FZG, sowie die Änderungen des VAG erfolgen demzufolge im normalen Gesetzgebungsverfahren.
7.4 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Reformvorlage sieht vor, dem Bundesrat ausdrücklich die Kompetenz zu übertragen:
• die Mindestumwandlungssätze beim Vorbezug und beim Aufschub der Altersleistung zu bestimmen (Art. 14 Abs. 2bis);
• die Einzelheiten für die Anrechnung von in- und ausländische Versicherungsjahren und die Mittel für deren Nachweis zu bestimmen (Art. 47c Abs. 3 BVG);
• den Rentenzuschlag von Personen, die eine Teilinvalidenrente beziehen, zu regeln (Art. 47d Abs. 4);
• nach einer Übergangsperiode von 13 Jahren die Höhe des Rentenzuschlages aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel zu bestimmen (Art. 47e Abs. 1, vgl. auch Erläuterungen zur Übergangsbestimmung c);
• den Kürzungssatz für den Rentenzuschlag festzulegen, wenn die Rente vorbezogen wird (Art. 47e Abs. 2 und Übergangsbestimmung b Abs. 2);
• die Modalitäten der Auszahlung des Rentenzuschlags für Personen zu regeln, welche eine Rente von mehreren Vorsorgeeinrichtungen beziehen (Art. 47g Abs. 2).
Die Reformvorlage hebt die Bundesratskompetenz in Artikel 58 Absatz 2 für eine Änderung des anspruchsberechtigenden Durchschnittssatzes der Altersgutschriften bei den Zuschüssen bei ungünstiger Altersstruktur auf (Aufhebung von Art. 58).
7.5 Vereinbarkeit mit der Datenschutzgesetzgebung
Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen datenschutzrechtlich kein Problem dar.