Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

einschränken sollen und wünscht sich etwaige regulatorische Anreize für ein netzdienliches Verhalten.

Speicherregulierung

Vergleichsweise häufig wird eine Gleichstellung aller Speicherformen mit den Pumpspeicher-

kraftwerken gefordert, welche derzeit von den Netznutzungsentgelten befreit sind; diese Ausnahme soll im StromVG klargestellt werden. Eine Gleichstellung wird vom Kanton LU, der GLP und Vertretern der Branche (VSE, Swisspower, VSG, Ökostrom Schweiz, AEE Suisse, EWB, VSG, Regioenergie Solothurn, Energie Thun, Energie 360, ESB) sowie von weiteren Stimmen (IBK, Powerloop, SIA und Biomasse Schweiz) vorgebracht. Eine Gleichstellung fördere die Entwicklung von Speichern, je nach Umfang der Befreiung auch die Sektorkoppelung. Die Swissgrid fordert eine Gleichbehandlung von reinen Speichern, d.h. allen Speichern ohne Endverbraucher, damit sich ein liquider Markt für

Flexibilitäten entwickeln kann. Spezielle zusätzliche Förderung von innovativen Speichern sind laut VPOD und IWB sinnvoll.

Messwesen

Im Bereich des Messwesens wird eine volle Marktöffnung seitens der GLP und SIA begrüsst. Im Vordergrund einer solchen Öffnung stehen Innovationen bei den Energiedienstleistungen. Romande Energie unterstützt aus Gründen der Praktikabilität eine Teilmarktöffnung. Von der Branche und ihren Verbänden wird eine Liberalisierung weitgehend abgelehnt (VSE, DSV, VAS, Swisspower, Groupe E, EBS, AEW, EKZ, RES, SIG, ESB, Regiogrid). Als Begründung werden Komplexität und Folgekosten einer Öffnung und ein geringer volkswirtschaftlicher Nutzen bei einem schon laufenden Smart Meter-Rollout angeführt.

Strommarktöffnung

Eine grössere Anzahl von Stellungnahmen betrifft die vom Bundesrat angestrebte volle Strommarktöffnung. Die sich expliziter äussernden Parteien (GLP, FDP Weinigen), Industrie- und Konsumentenvertreter (u.a. GGS, IGEB, CCIG, Migros, IG Detailhandel, KF) wie auch Stimmen aus der

Elektrizitätswirtschaft (Swisscleantech, Biomasse Suisse, EGS, Windpower, Ökostrom Schweiz, EKK) betonen deren hohe Bedeutung für den Schweizer Strommarkt. Die Erwartung bedeutsamer zu erwartender Innovationen wird unterstrichen. Eine möglichst rasche Umsetzung wird eingefordert.

Hinzu kommen positive Äusserungen von Privatpersonen und Vereinen (Energiewende). Weitere Privatpersonen merken an, dass die Marktöffnung mit der Einführung einer Lenkungsabgabe

verbunden sein müsse – wie dies ursprünglich im Rahmen der Energiestrategie 2050 vorgesehen war –, damit sich die «richtigen» Strompreise in der Schweiz einstellten. Von VAS, SBV und BBV wird eine ausreichende Flankierung der vollen Marktöffnung eingefordert. Kritische und ablehnende Stellungnahmen zur Marktöffnung kamen von der Stadt Lausanne, den Gewerkschaften (SGB, VPOD) und vereinzelten Branchenstimmen (SIG, SID). Der DSV fordert ergänzend zur Marktöffnung ein

verändertes Marktdesign.

Erneut diskutiert wird auch die Ausgestaltung der Grundversorgung, bei der das Standardprodukt gemäss Vernehmlassungsentwurf zur Revision des StromVG vollständig aus in der Schweiz aus erneuerbaren Energien produziertem Strom bestehen soll. Hier gibt es neben einer tendenziellen Zustimmung seitens umweltnaher Organisationen (Naturfreunde Schweiz, Greenpeace, SAFE,

Windpower) und Privatpersonen vereinzelte Zusatzwünsche an die zu hinterlegenden Herkunftsnachweise. Windpower will bei der Marktöffnung, dass die Kunden im Standardprodukt bzw. bei lokalem Strombezug von 0,2 Rp./kWh Netzzuschlag befreit werden (der Betrag entspricht den

Fördermitteln der Grosswasserkraft). Das KF will häufigere Wechselmöglichkeiten, eine stärkere Transparenz und definitivere Verbraucherrechte (Muss statt Kann-Regelungen). Eine Minderung der Regulierung wird von der GLP und diversen Branchenstimmen (Swisspower, DSV, ESB, RES) sowie von der EKK und dem Verein Kettenreaktion (in unterschiedlichem Umfang) angeregt. Dabei geht es um eine Ausnahme von der weiterhin vorgesehenen verstärkten Preiskontrolle, eine Minderung oder einem Absehen von Qualitätsvorgaben über den im Standardvertrag vorgesehenen Strommix. Groupe E will die Rückkehrmöglichkeiten der kleineren Endkunden in die Grundversorgung – analog zur heutigen Regelung bei den Grossverbrauchern – beschränken.

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