Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
positiv gegenüber und empfehlen, dass nebst energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften auch weitere Emissionen über den ganzen Lebenszyklus betrachtet werden können.
Der TCS unterstützt grundsätzlich die Aktualisierungen, merkt aber an, dass diese nur umgesetzt werden soll, wenn die Daten zuverlässig verfügbar sind und dem Verbraucher einen Mehrwert bieten. Zudem dürfe kein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand generiert werden. Der TCS findet zudem, dass die Einzelheiten im EnG und nicht in der EnEV geregelt werden müssen.
Die GLP fordert die Ausdehnung der Bestimmungen auf die Gebäude, da in diesem Bereich ein grosses Einsparpotential bestehe. FWS wünscht sich eine Ergänzung von Art. 44 um die
Gebäudetechnik auf Bundesebene zu regeln und nicht in 26 kantonalen Gesetzen. Dies würde zu einer Effizienzsteigerung in der Verwaltung führen. KGTV merkt an, dass in Art. 44 der Einbezug der Tageslichtnutzung und der damit verbundenen Einsparung an elektrischer Energie fehle. Dies solle ergänzt werden. Eniwa fordert, dass der Energieverbrauch im Gesetz konkretisiert werden soll. Dabei solle die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden, die drei Phasen (Herstellung, Betrieb und Entsorgung) dargestellt und als Total einer durchschnittlichen Lebensdauer angezeigt werden. Gazenergie merkt an, dass Art. 44 die Grundlage für die EnEV ist. Darin wurde der anrechenbare Anteil Biogas auf 20 % erhöht. In der VEE-PW wird für das Treibstoffgemisch Erdgas-Biogas
ausschliesslich der Begriff Erdgas verwendet. Der Begriff solle in den Artikel 3,4, und 5 der VEE-PW auf Erdgas-Biogas angepasst werden.
Der AGVS erachtet es als richtig und wichtig, dass nicht nur der Energieverbrauch im Fahrbetrieb betrachtet wird, sondern auch der Aufwand für die Energiebereitstellung. Dies fliesst bereits in der heutigen Berechnung der Energieeffizienzkategorie ein. In Anbetracht der steigenden Bedeutung der Kreislaufwirtschaft und im Sinne einer gleichen Beurteilung verschiedener Antriebskonzepte begrüsst der AGVS grundsätzlich den Ansatz, die Umweltauswirkungen eines Fahrzeuges und der für dessen Herstellung, Betrieb und Entsorgung verwendeten Energieträger quasi von der Wiege bis zum Grab zu betrachten. Ob sich der Aufwand für eine diesbezügliche Etikette tatsächlich lohne und ob die
zusätzlichen Aspekte zuverlässig und aussagekräftig abgebildet werden können wird aber bezweifelt. Der AGVS betont, dass der Konsument gerade bei alternativen Treibstoffen oft die Wahl habe, aus welchen Quellen diese stammen und dies eine grosse Auswirkung habe. ECS merkt an, dass die Wirksamkeit der Energieetikette nicht überschätzt werden sollte und lässt offen, ob eine komplexere Energieetikette für Kaufinteressenten viel bringt. Kosten und Nutzen müssten vor deren Erlass geklärt werden. Er schlägt vor, dass die von PSI und Empa mittels fundierten Lebenszyklusanalysen
erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen in die Entscheidungen stärker einfliessen sollen.
Die SVP lehnt die Ausdehnung der Bestimmung ab, da diese zu mehr Bürokratie führe. Ein eigens für die Schweiz entwickeltes System schaffe Mehrkosten und biete keinen Mehrwert. Auto-schweiz und Strasseschweiz lehnen die Ausdehnung der Bestimmungen ab. Die vorgeschlagenen Anpassungen könnten sich kontraproduktiv auf BEV und PHEV Modelle auswirken (z.B. bei der kantonalen
Motorfahrzeugsteuer, wenn diese auf der Energieeffizienzkategorie basiert). Zudem bringe die
zusätzliche Information keinen Mehrwert. Informationen zu Lebenszykluskosten seien nicht
nachvollziehbar und erzeugten ein Unmass an Bürokratie. Daher solle man sich an den europäischen und internationalen Vorgaben orientieren.
Der VFAS fordert die Abschaffung der Energieetikette, da die administrative Belastung für KMU zu gross sei. Zusätzliche Flexibilität wird abgelehnt, da der Berechnungsprozess nicht mehr nach-
vollzogen werden könne. Dies führe zu Rechtsunsicherheit und Verteuerung der Produkte. Der SGV lehnt die zusätzliche Flexibilität ab, da diese neue Interventionsmöglichkeiten ermögliche und der Berechnungsprozess nicht mehr nachvollzogen werden könne. Das KF steht der zusätzlichen
Flexibilität kritisch gegenüber und fordert, dass die Etiketten der EU übernommen werden. Zudem sollen die Energieetiketten nicht mit zu vielen Informationen überladen werden. KS lehnt Art. 44 Abs.1 ab, da die Exekutive in unzulässiger Art und Weise zum Gesetzgeber erhoben werde. Es bleibe unklar, welche Pflichtangaben der BR erlassen könne. Das Wettbewerbsauftreten der Anbieter werde dadurch in unangemessener und schwerwiegender Art und Weise behindert. AVES Zug merkt an, dass die komplizierter werdende Energieetikette zu Bürokratie führe. Kosten und Nutzen müssten vom BR genau abgeklärt werden. Die Handelskammer beider Basel lehnt die generelle Flexibilisierung ab, da der energetische Fussabdruck im Zentrum stehen soll. Die Erweiterung der energierelevanten
Parameter auf den gesamten Lebenszyklus wird hingegen unterstützt. Der SBV lehnt die
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