Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

Ausdehnung der Bestimmung ab, da Informationen zu Lebenszykluskosten nicht nachvollziehbar seien und eine überbordende Bürokratie erzeugten. Daher solle man sich an den europäischen

Informationen orientieren.

2.14. Ausschreibungen für Produktionskapazitäten im Winter (Art. 9 StromVG) und andere Instrumente zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit

Forderungen nach Stärkung der Versorgungssicherheit

Breite Kreise fordern eine Stärkung der Versorgungssicherheit. Insbesondere die EnDK, die RKGK und die Kantone SG, AR, LU und JU sowie die SVP, FDP, SWV, DSV, VSE, VSG und viele Wirtschaftsvertreter (GGS, IGEB, Swissmen u.a.) sprechen sich für eine Steigerung der Winterproduktion aus.

Andere Stellungnehmende relativieren diese Forderungen allerdings. So führt die GLP, welche

Lenkungsmassnahmen zusätzlichen Subventionen vorzieht, aus, dass bei zukünftigen Engpässen die Preise zu diesen Zeiten so stark steigen, dass sich die Investition in eine entsprechende Produktionsanlage lohnen würde. Wenn in einem funktionierenden Markt keine Anlagen gebaut werden, brauche es sie aus volkswirtschaftlicher Sicht auch nicht. Die FDP betont die Wichtigkeit marktnaher Modelle. Die Akademie der Wissenschaften schreibt, dass die Versorgungssicherheit im Winter durch

geographische Diversifizierung der erneuerbaren Energien insgesamt erhöht werden könne, und bemerkt, dass Risiken der Importabhängigkeit in der Regel höher eingeschätzt werden, als sie in der Praxis sind.

Instrumente

Unterschiedliche Ansichten bestehen darüber, welche Massnahmen zur Förderung von Winter-

produktion geeignet wären und wie sie auszugestalten sind. EnDK, AR, OW, SG u.a. erwähnen die im EnG vorgesehenen Massnahmen positiv. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die gesetzliche Verankerung verbindlicher Ziele für die inländische Erzeugung. Teils werden Ziele für die Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) eingefordert (Powerloop). Zudem werden auch verbindliche Ziele für andere Energieträger (Eniwa, ETHZ) bzw. für die Flexibilität (GLP) verlangt. Auf der anderen Seite kritisieren AR und LU, dass in der Vorlage konkrete Schritte zur Sicherung der Versorgung im Winter nicht ersichtlich seien. Die beiden Kantone sowie auch BKW und Carnot-Cournot-Netzwerk führen an, dass der mit dem EnG bezweckte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht notwendigerweise zu einer höheren Versorgungssicherheit führe. Ein Grossteil der Teilnehmer (u.a. ElCom, EnDK, SWV, Alpiq, VSE, IBK, Carnot-Cournot, Repower, Energiewende, Swisscleantech, Swisseéole, Economiesuisse) fordert, die Massnahmen auf die Winterproduktion auszurichten bzw. eine saisonale Unterscheidung vorzusehen. So fordern GR und TG, AEE Suisse, DSV, Swisscleantech, Chroobach, Marugg + Bruni, Hunziger Betatech, Biomasse Suisse, IBK, Energiewende, dass Ausschreibungen und Investitionsbeiträge so gestaltet werden, dass die Erzeugungsprofile der neuen Kapazitäten auf die Versorgungslücken im Winter ausgerichtet sind. EWZ ist der Meinung, der Zubau soll primär dem Strombedarf folgen. In diesem Kontext kritisieren SAB und EnAlpin die wachsende Abhängigkeit von Importen als Risiko.

Ziele

ElCom, ECS, AEE Suisse, Energiewende sind der Ansicht, dass die Ziele nicht ausreichend sind. TG, GR, ElCom, AEE Suisse, VSE, VSG, IWB IBK, Ökostrom, Swisscleantech, Swisseéole und Powerloop sprechen sich für konkrete Zielwerte für das Winterhalbjahr aus. Die ElCom fordert einen Zubau für den Winterstrom bis 2035 um mindestens 5 TWh. BBV und Biomasse Suisse fordern technologiespezifische Ausbauziele. AEE Suisse, VSG, Powerloop u.a. sind der Ansicht, dass Speicher und im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen gebundene Kapazitäten bei Abschluss eines Stromabkommens mit anzurechnen seien. Im Kontext der Zielwerte verlangen SWV, ElCom, VSE, SSV,

ECS eine Festlegung eines Eigenversorgungsgrades bzw. ein Beibehalten des aktuellen Eigenversorgungsgrades. Der VSE schlägt eine Selbstversorgungsfähigkeit von 14 Tagen und einen

Eigenversorgungsgrad von 80 % (Mittelwert über 5 Winterhalbjahre) vor. Die Stadt Zürich will

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