Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

Zusätzliche inländische Erzeugungs- und Speicherkapazitäten wollen AEE Suisse, IBK u.a. über einen allgemeinen Netzzuschlag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (zunächst beschränkt auf eine Höhe von 0,2 Rp./kWh) finanzieren. Der Bundesrat solle über die Verwendung der Mittel und deren Wirksamkeit sowie auch über eine allfällige Aufstockung der Mittel in seinem Monitoring zur Energiestrategie 2050 berichten.

2.15. Weitere Themen im Bereich des Stromversorgungsgesetzes

Datahub

Zur in der StromVG-Revision vorgesehenen Einführung eines nationalen Datahub, d.h. einer Plattform zum grundlegenden Datenaustausch für die Strommarktöffnung, findet sich eine grundlegende

Zustimmung seitens der sich äussernden Parteien (GLP), der Branche (Romande Energie, ESB) und Verbraucherverbände (KF). VSE, Swisspower, SIG, EKZ, Groupe E, EBS, AEW, Regiogrid merken an, dass ein solcher Hub möglichst schlank und subsidiär aufgebaut werden sollte, d.h. als «Datahub light». Swissgrid will indes einen umfangreichen, modular erweiterbaren Datahub. Der DSV lehnt einen Datahub aus Sicherheitsgründen ab.

Regulatorische Sandbox

Auch die Möglichkeit einer regulatorischen Sandbox wird von der Branche und deren Verbänden (VSE, DSV, Swisspower, VSG, RES) sowie von den Verbrauchervertretern und sonstigen Stimmen (KF,

Energiewende) positiv bewertet. Mit dieser Regelung werde ein Freiraum geschaffen, im beschränkten Rahmen von den Vorgaben des StromVG abzuweichen, um Innovationen im Rahmen von Pilotprojekten und Praxistests zu erproben. Ein solcher Sonderregulierungsrahmen solle zeitlich und örtlich begrenzt sein und in möglichst einfacher Weise für innovative Ansätze zur Verfügung stehen.

Netzregulierung

Die Schaffung von Quartierstromlösungen, auf Basis derer überschüssiger Photovoltaik-Strom im Quartier verkauft werden kann, wird grundsätzlich gutgeheissen. Damit ermögliche die Strom-

marktöffnung lokale Lösungen wie Quartierstrommärkte und Energiegemeinschaften. Die Zustimmung kommt seitens der sich äussernden Parteien (GLP) als auch von der Branche und deren Verbänden (VSE, DSBV, EBS, AEW, EKZ, Regiogrid) und Wirtschaftsseite und Bauernschaft (SGY, Solothurner HK, SBV). Gleichlautend äussern sich weitere interessierte Organisationen (Alsol, Casafair, Energiewende) und Privatpersonen, allerdings mit dem Wunsch, dass die Netznutzungsentgelte bei einer lokalen Versorgung verringert werden sollen. Die Branchenvertreter merken diesbezüglich an, dass über das Modell keine Quersubventionen über Netznutzungsentgelte erfolgen sollen. Laut der EKZ sind verringerte Netznutzungsentgelte nur dann denkbar, wenn sich die Investitionen verringern. RES sieht diverse Sicherheitsbedenken bei der Umsetzung von Quartierstromlösungen.

Das Thema Quartierstrom veranlasst auch zu grundsätzlicheren Anmerkungen zum Thema «Netztarife». Dabei wiederholt sich, leicht akzentuierter, das Bild aus der Vernehmlassung vom Winter 2018/2019 zur Revision des StromVG: Branchenstimmen stützen überwiegend eine als verursachergerechter angesehene mögliche Erhöhung der Leistungspreise, verbunden mit der Möglichkeit (zeit-) flexibler Tarife bei umfassender Verbreitung von Smart Metern (Swisspower, ESB, genereller: DSV). Die GLP sowie DSV, AEE Suisse, Solarspar, Naturfreunde Schweiz, Greenpeace, Prométerre, SIA und Privatpersonen bevorzugen in Abweichung der Vorschläge im Rahmen der Revision StromVG eine distanzabhängigere Netztarifierung. Abgelehnt wird die Idee einer distanzabhängigen Tarifierung vom SBV, der keine Benachteiligung ländlicher Räume möchte. Ablehnende Äusserungen zu

möglichen erhöhten Leistungspreisen kommen von den Umweltverbänden (SES, WWF, Greenpeace, Naturfreunde Schweiz), RES sowie sonstigen Gruppen (SBV, BBV, SAFE, Landfrauen).

Im Bereich der Netzregulierung gibt es zudem vereinzelte Stellungnahmen zur Flexibilitätsregulierung und Sunshine-Regulierung, welche die in der Vernehmlassung zum StromVG vorgebrachten Punkte wiederholen. Beide Massnahmen wurden damals überwiegend unterstützt. Swissgrid merkt an, dass die neuen Regelungen die Verfügbarkeit von Flexibilitäten für die Beschaffung von Regelenergie nicht

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