Ergebnisbericht GUMV

Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 40 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Totalrevision GUMV

1 Vernehmlassung

1.1 Gegenstand der Vernehmlassung

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) wurde revidiert, wobei der Aus- löser der Revisionsarbeiten eine Motion1 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Na- tionalrats war. Das totalrevidierte Gesetz wurde am 15. Juni 2018 durch das Parlament verabschiedet.

Eine wichtige Neuerung im Gesetz ist die Erweiterung des bisherigen Geltungsbereichs. Neu werden auch genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs sowie Untersuchungen nicht vererbbarer Eigenschaften des Erbguts geregelt. In Anbetracht der je nach Untersuchungszweck und -art unterschiedlichen Aussagen der Untersuchungsergebnisse wurden risikobasierte Regelungskate- gorien gebildet, die jeweils unterschiedlichen Anforderungen unterstellt sind.

Infolge der Änderungen auf Gesetzesstufe wird nun auch das Verordnungsrecht angepasst. Folgende Verordnungen sind betroffen:

− Verordnung vom 14. Februar 20072 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV)

− Verordnung des EDI vom 14. Februar 20073 über genetische Untersuchungen beim Menschen

(GUMV-EDI)

− Verordnung 14. Februar 20074 über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbe-

reich (VDZV).

Während die GUMV und die GUMV-EDI in der Verantwortung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) bzw. des Bundesamts für Gesundheit (BAG) liegen, sind das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bzw. das Bundesamt für Polizei (fedpol) zuständig für die VDZV.

1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das EDI hat im Einvernehmen mit dem EJPD zum Entwurf der GUMV und zum Entwurf der VDZV vom 19. Mai 2020 bis am 9. Oktober 2020 eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 Vernehmlassungs- gesetz5 durchgeführt.

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone und des Für- stentums Liechtenstein, die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), 12 politische Parteien, 3 gesamt- schweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 183 weitere Organisationen und Verbände eingeladen.

Die Ergebnisse zur Vernehmlassung zur VDZV werden in einem separaten Bericht dargestellt.

1.3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen

Insgesamt sind 86 Rückmeldungen zur totalrevidierten GUMV eingegangen. Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten haben 22 Kantone, 3 politische Parteien, 38 adressierte Organisationen und Verbände eine Stellungnahme eingereicht. Zudem haben sich weitere 12 nicht adressierte Organi- sationen und Verbände zur Vorlage geäussert. Auch zwei Privatpersonen äussern sich zum Vorentwurf (vgl. Tabelle 1).

Alle Stellungnahmen sind einsehbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abge- schlossene Vernehmlassungen > 2020 > EDI > Totalrevision der Verordnung über genetische Untersu- chungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den in diesem Bericht ver- wendeten Abkürzungen ist in Anhang 1 zu finden.

1Motion 11.4037 Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen

2 SR 810.122.1

3 SR 810.122.122

4 SR 810.122.2

5 SR 172.061