Ergebnisbericht GUMV

Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 40 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Totalrevision GUMV

Zwei Kantone (SZ, UR) haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet, ein Kanton (NE) hatte keine Anmerkungen.

2.2 Ergebnisse zu wesentlichen Elementen des Entwurfs

Ausweitung des Kreises der Veranlassenden von genetischen Untersuchungen im medizini-

schen Bereich

Die neu eingeführte Berechtigung zur Veranlassung von genetischen Untersuchungen, die keine be- sonderen Anforderungen stellen – durch nicht im entsprechenden Fachbereich spezialisierte Ärztinnen und Ärzte sowie durch Zahnärztinnen und -ärzte und Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in ihrem Fachbereich – hat viele zur Stellungnahme bewogen.

GUMEK, KAV, kf, ProRaris, SGAIM, SMVS, SSO und Verein MW äussern sich explizit positiv zur Er- weiterung der Veranlassung auf die Bereiche Zahnmedizin und Pharmazie. Viele Vernehmlassungsteil- nehmende fordern in einzelnen Regelungsbereichen eine stärkere Ausweitung, sowohl in Bezug auf die Veranlassungsberechtigten als auch auf die erlaubten Untersuchungen (AI, AR, BE, BL, GL, GR, GE, JU, OW, SH, TG, NW, TI, VD, VS, ZG, ZH, FSP, GDK, GUMEK, KAV, kf, pharmaSuisse, SSO, swissuni- versities, SWR, VSVA).

Andere Vernehmlassungsteilnehmende stehen der Erweiterung kritisch gegenüber (SPS, FAMH, FMH, ProRaris, SGMG, unimedsuisse, USB, Verein MW) oder lehnen sie generell ab (GPS, biorespect, SAG, santésuisse, UZH-MeF). Die kritischen Stimmen bemängeln insbesondere die fehlende Qualifikation (FAMH, FMH, santésuisse, SGMG, USB), erkennen Probleme bei der Abgrenzung von erlaubten Ana- lysen (GPS, biorespect, ProRaris, SAG, santésuisse, unimedsuisse, UZH-Mef, Verein MW) und stehen der Delegation der weiteren Konkretisierung an Fachgesellschaften kritisch gegenüber (GPS, GUMEK, biorespect, SAG).

Viele Stellungnahmen fordern für die Bereiche Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie einheitliche Regelungen und Einschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Probenahme, Resultatübermittlung und Vertraulichkeit (AI, AR, BE, BL, GL, GR, JU, NW, OW, SH, TG, TI, VD, VS, ZG, GDK, KAV, FAMH, FMH, GUMEK, SGMG, USB).

Veranlassung von genetischen Untersuchungen im nicht-medizinischen Bereich

Einige Vernehmlassungsteilnehmende stehen der vorgeschlagenen Lösung zur Veranlassung im nichtmedizinischen Bereich teilsweise kritisch gegenüber (SG, VD, VS, ZH, FAMH, FMH, Gensuisse, HUG, SGMG, unimedsuisse, USB). Unter anderem fehle eine Regelung der formalen Qualifikation und einer entsprechenden Qualitätssicherung. Die Bedeutung der genetischen Varianten in diesen Bereichen könne fliessend sein und dazu bedürfe es einer medizinischen Expertise. Insbesondere die Veranlas- sung von Tests im Bereich von Verhalten und Intelligenz wird als kritisch erachtet. Zudem sollten die gleichen Limitationen zu Veranlassung, Ergebnismitteilung und Überschussinformation gelten wie für die Berufsgruppen im medizinischen Bereich. Andere Stellungnahmen forderten, dass weitere Gesund- heitsfachpersonen zur Veranlassung solcher Untersuchungen befugt sein sollten (ChiroSuisse, GU- MEK, SFGV, SGRM, swissuniversities).

Abgrenzung der Regelungskategorien

Die zusätzlichen Präzisierungen zur Abgrenzung der Regelungskategorien, insb. zwischen dem medi- zinischen Bereich und dem nicht-medizinischen Bereich, werden von einigen begrüsst (BS, SO, FMH, FSP, santésuisse). Anderen erscheinen sie als zu wenig präzise oder nicht praktikabel (VS, GPS, bio- respect, Gensuisse, Insel, Kiwu, SAG, SWR, unimedsuisse, USB, UZH-IMG). Weitere erachten sie teil- weise als zu restriktiv (VD, CURML, SGRM).

Akkreditierungspflicht

Die Einführung einer Akkreditierungspflicht für Laboratorien, die genetische Untersuchungen im medi- zinischen Bereich durchführen, ist unbestritten. Sie wird von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmen- den begrüsst (AR, BE, BL, BS, GL, GR, JU, NW, OW, SH, SO, TI, TG, ZG, die Mitte, FAMH, FMH, FSP, GUMEK, Interpharma, Insel, kf, ProRaris, santésuisse, SGMG, unimedsuisse, USB und Verein MW).