Ergebnisbericht GUMV

Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 40 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Totalrevision GUMV

UZH-IMG hält es für sehr problematisch, wenn Molekularpathologinnen und –pathologen Untersuchun- gen auf familiäre Krebserkrankungen (Ziff. 3) durchführen. Gensuisse ist der Ansicht, dass familiäre Krebssyndrome den Titel G erfordern. Auch bei anderen gelisteten Analysen (Ziff. 4, 8, 9, 10 und 11) stellt UZH-IMG in Frage, ob die genannten Qualifikationen für die teils komplexen genetischen Abklä- rungen ausreichen.

Anhang 3: Technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Um-

gangs mit Proben und genetischen Daten

BL ist der Ansicht, dass sich die Verschlüsselung auf die Daten und nicht die Datenträger beziehen sollte. Zudem sollte festgehalten werden, dass lesende Zugriffe auch eine zu protokollierende Daten- bearbeitung darstellt.

Zu Ziffer 2.2 hält Insel fest, dass die Proben bereits bei Ziffer 1.3 geregelt sind und hier gestrichen werden sollten.

Anhang 4: Gebühren

SMVS ist nicht überzeugt davon, dass es nötig ist in einer Verordnung fixe Gebühren anzugeben.

Anhang 5: Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

1. Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 2000

17 Kantone (AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, JU, NW, OW, SH, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH) und GDK erachten es als zwingend, dass die Gleichwertigkeit einer Weiterbildung im Fortpflanzungsmedizinbereich auf Bundesebene geregelt wird. Es solle geprüft werden, ob die Beurteilung der Gleichwertigkeit einer Kom- mission (z.B. Medizinalberufekommission) übertragen werden könnte.