Ergebnisbericht GUMV

Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 40 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Totalrevision GUMV

Art. 62 Genetische Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge einer Transplantation Art. 62 Genetische Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge einer Transplantation

1Genetische Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge einer Transplantation sind vom Geltungsbereich des GUMG aus- genommen, wenn dabei keine Überschussinformationen entstehen.

2Entstehen bei genetischen Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge einer Transplantation Überschussinformationen, so gelten die Artikel 3–5, 7–12, 27 und 56–58 GUMG.

3Bei Untersuchungen nach Absatz 2 muss die betroffene Person in verständlicher Form insbesondere aufgeklärt werden über:

a. Zweck und Art der Untersuchung;

b. den Umgang mit der Probe und den genetischen Daten während und nach der Untersuchung, insbesondere betref- fend die Aufbewahrung;

c. die Möglichkeit, dass Überschussinformationen aufgedeckt werden;

d. ihre Rechte.

4Für genetische Untersuchungen nach einer Transplantation, die im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung durchge- führt werden, gilt Artikel 57, sofern es sich um eine Untersuchung zur Abklärung von nicht erblichen Eigenschaften handelt.

Keine Bemerkungen.

4.6 6. Kapitel: Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen

Art. 63 Art. 63

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen setzt sich zusammen aus Personen mit Fachkenntnissen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

a. genetisch bedingte Erkrankungen und Störungen;

b. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik;

c. Pharmakogenetik;

d. Krebserkrankungen;

e. genetische Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs;

f. Erstellung von DNA-Profilen;

g. Veranlassung von genetischen Untersuchungen;

h. medizinisch-genetische Analytik;

i. Qualitätssicherung im Bereich der Genetik;

j. Forschung, einschliesslich Management von Bio- und Datenbanken, im Bereich der Genetik.

SPS und FSP unterstützen die breite Zusammensetzung der Kommission und die Aufnahme der neuen Bereiche. SPS verlangt, dass explizit vorgeschrieben wird, dass bei der Besetzung der Kommission auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen zu achten ist. GUMEK begrüsst die Aufhebung der bisherigen Limitierung der Mitglieder und schlägt für Buchstabe a den Begriff «ge- netisch bedingte Krankheiten und Fehlbildungen» vor.

Die Mitte, Agile.ch, Inclusion Handicap, insieme, Interpharma, ProRaris, SGB und Verein MW fordern, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Patienten- bzw. einer Behindertenorganisation in die Kom- mission Einsitz nimmt. Die Mitte, Inclusion Handicap, Interpharma und insieme wollen zusätzlich, dass der Bereich Ethik vertreten ist; ProRaris und Verein MW möchte, dass die Aufzählung um den Bereich der seltenen Krankheiten erweitert wird. Interpharma vermisst die Erwähnung des Laborbereichs; der Einbezug einer Verbandsvertretung könnte die praktische Perspektive in die Kommission einbringen. GPS, biorespect und SAG wollen, dass die Unabhängigkeit der Kommission gewahrt wird und fordern deshalb, dass für den neu eingefügten Bereich in Buchstabe e eine Person aus dem Bereich des Kon- sumentenschutzes und nicht eine Vertreterin oder ein Vertreter eines Gentestanbieters in der Kommis- sion vertreten sein sollte. Gensuisse schlägt zusätzlich die Aufnahme einer Person mit dem Titel Fach- ärztin oder Facharzt für medizinische Genetik FMH vor. SMVS fordert die Vertretung einer FMH-Titel- trägerin oder eines FMH-Titelträgers.

SWR wünscht die Ergänzung der folgenden Kompetenzen: Inverkehrbringen und Verkauf von geneti- schen Analysen, einschliesslich internationaler Marktentwicklungen und diesbezügliche Datenschutz- fragen. Auch GUMEK fordert die zusätzliche Aufnahme folgender Bereiche: Epidemiologie und Public Health Perspektive sowie Genomik und Bioinformatik. Gestrichen werden sollen hingegen die Buchsta-