Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/27: Revision der Stromversorgungsverordnung (Art. 8a) · 12 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-1/13/7

‒ Es bestünden Probleme beim Datenschutz und bei der Datensicherheit, z. B. bei der erneuten

Zertifizierung der Gesamtsysteme, bei der Löschung von Daten bei einem Mieterwechsel und in Bezug auf die Notwendigkeit einer verschlüsselten Datenübertragung bzw. einer Revision des DSG.

‒ Die Installation von intelligenten Zählern könne sich verzögern, möglicherweise müsse die Frist

bis Ende 2032 verlängert werden.

‒ Der DSV hebt überdies hervor, dass auch zweieinhalb Jahre nach der Inkraftsetzung der

entsprechenden Bestimmungen StromVV noch keine nach StromVV zertifizierte Smart-Meter-Systeme auf dem Markt erhältlich seien, und fordert eine Anpassung der Frist für den Rollout der Smart Meter.

2.2.5 Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Haftung

Der Kanton BS, die Unternehmen BKW, CKW, WWZ, EWS, EWA und Steiner Energie AG sowie regioGrid verweisen auf offene Fragen in Bezug auf die Rechtslage und die Haftung.

Gewisse VNB befürchten rechtliche Konsequenzen im Fall, dass sie z. B. aus technischen Gründen nicht in der Lage sein sollten, die Daten täglich zur Verfügung zu stellen. Der Kanton BS wirft die Frage auf, wie die Haftung geregelt ist, wenn Daten, die für Steuerungszwecke verwendet werden, aus welchen Gründen auch immer nicht verfügbar gemacht werden können. Inwiefern die VNB in solchen Fällen für Schadensforderungen haftbar gemacht werden können, werde in der geplanten Revision ausgeblendet.

Der VWSV weist darauf hin, dass die Frage, wie lange Messdaten nach einem Wechsel eines Kunden zu einem anderen Versorger aufbewahrt werden müssen, nicht geklärt sei.

2.2.6 Hohe Umsetzungskosten für die VNB

Die Kantone FR, TI, BS und AI, die Unternehmen BKW, CKW, WWZ, EWS, EWA und Steiner Energie, der VWSV, die Grünliberalen und die SVP thematisieren die hohen Umsetzungskosten für die VNB und die Sozialisierung dieser Kosten.

Problematisch sind namentlich die folgenden Aspekte:

‒ Die Umsetzung sei für die VNB mit hohen Kosten verbunden, ohne dass der Nutzen in einer

Analyse nachgewiesen worden wäre.

‒ Die Sozialisierung dieser Kosten würde sich nachteilig auf die Tarife auswirken. Dies verstosse

gegen das Verursacherprinzip und könne dem Image der erneuerbaren Energien schaden.

‒ Es käme zu Wettbewerbsverzerrungen.

‒ Der Schweizerische Bauernverband (SBV) fordert, dass die Kosten des Abrufs und des

Herunterladens der Daten nicht individuell, sondern über Netzkosten berechnet werden. Dies wird auch von der SIA gefordert. Die SIA begründet dies damit, dass gewisse Kunden (Prosumer,

Kunden mit grösseren Liegenschaften oder mit Umbauprojekten) möglichst rasch von den neuen Möglichkeiten der Zähler profitieren und einen Beitrag an die Energiewende leisten möchten.

Diese Kunden sollten unkompliziert und schnell einen neuen Smart Meter erhalten.

2.2.7 Dreimonatige Umsetzungsfrist zu kurz

Die Kantone ZH und BS, die Verbände VSE, DSV, VSGS, swissmig, VWSV, SKS, VAS, FRC,

regioGrid und SIA, die Unternehmen Groupe E, BKW, EKZ, EWZ, EWB, CKW, WWZ, EWS, EWA und Steiner Energie sowie die FDP sind der Auffassung, die Frist für die Umsetzung der neuen

Anforderungen sei zu kurz.

Sie beantragen Fristverlängerungen zwischen drei und 15 Monaten, was einer Frist von sechs bis 18 Monaten ab dem Inkrafttreten der geänderten StromVV entsprechen würde. Mit diesen

Fristverlängerungen um drei bis 15 Monate – also bis zum 30. Juni 2021 oder sogar bis zum 30. Juni 2022 – soll den VNB mehr Zeit für gewisse Anpassungen an den lokalen Schnittstellen sowie für die Anpassung oder Implementierung eines Kundenportals zugestanden werden.

6/12 BFE-D-3B3E3401/433