Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/27: Revision der Stromversorgungsverordnung (Art. 8a) · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-1/13/7
Die SP fügt hinzu, dass die Präzisierungen, die im Zuge der vorgeschlagenen Revision vorgenommen werden, in Zukunft sicherstellen sollen, dass die VNB künftig die Messdaten nicht nur anzeigen,
sondern auf Verlangen auch unentgeltlich und in einem international üblichen Format zum Export zur Verfügung stellen müssen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Entwicklung der dezentralen,
erneuerbaren Stromproduktion und der damit verbundenen Innovationen zu ermöglichen bzw.
weiterzuentwickeln.
Die Kantone FR und NW, Siemens und die Grünliberalen begrüssen die Revision zwar, fordern aber Anpassungen in gewissen Punkten. Diese werden in der Aufstellung der Argumente für die Ablehnung des Revisionsentwurfs oder den Verzicht darauf erörtert.
Der Kanton NW fügt hinzu, die vorgeschlagenen Änderungen gingen in die richtige Richtung. Der Besitz der Messdaten ermögliche einen intelligenteren Betrieb des Gebäudes und solle dazu führen, dass – im Sinne der Energiestrategie 2050 – der Elektrizitätsverbrauch und die Leistungsspitze
reduziert und optimiert werden können. Deshalb sei auch Artikel 31l umzusetzen.
2.2.2 Verzicht auf eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen StromVV-Revision
Der Kanton ZG, Pronovo und die VKG verzichten auf eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen
StromVV-Revision.
2.2.3 Ablehnung des Revisionsentwurfs oder Antrag auf den Verzicht darauf
Der Kanton BS, die Verbände VSE, DSV, VSGS, swissmig, VWSV, VESE und VAS, die Unternehmen BKW, CKW, WWZ, EWS, EWA, Steiner Energie, EKZ, EWZ, EWB, Groupe E und Gantrisch Energie, regioGrid sowie die SVP und Swisseldex lehnen die vorgeschlagene Revision der StromVV ab oder beantragen den Verzicht auf die Revision.
Die wichtigsten von diesen Akteuren vorgebrachten Argumente für die Ablehnung der Revision oder für den Verzicht darauf lassen sich wie folgt zusammenfassen:
‒ Die Anforderungen seien durch die geltenden Bestimmungen der StromVV bereits abgedeckt.
‒ Die Anforderung, wonach die Lastgangdaten über die Kundenschnittstelle der intelligenten Zähler
verfügbar zu machen sind, erfordere eine bidirektionale Kommunikation. Diese sei erstens aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht akzeptabel. Zweitens werde diese Funktion von keinem schweizerischen oder europäischen Hersteller von Zählern angeboten, und drittens würde dies eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) erfordern.
Schliesslich würde sie bei Mieterwechseln seitens der VNB einen erheblichen Zusatzaufwand generieren.
‒ Die neuen Anforderungen böten keinen Mehrwert.
‒ Die Anforderungen könnten bereits heute umgesetzt werden, indem Hardwaremodule von
Drittanbietern eingebaut werden.
‒ Der Zugang der Kunden zu ihren Daten sei bereits heute kostenfrei (abgesehen von allfälligen
einmaligen Kosten).
‒ Wie die bidirektionale Kommunikation sei die Anforderung, wonach die Kunden direkt Zugang
zum Datenbearbeitungssystem erhalten sollen, nicht akzeptabel.
2.2.4 Problemstellungen im Zusammenhang mit der bidirektionalen Kommunikation über die lokale Schnittstelle
Die Kantone FR, ZH und BS, die Verbände VSE, DSV, VSGS, swissmig, VWSV und VAS, die
Unternehmen EKZ, EWZ, Groupe E, BKW, CKW, WWZ, EWS, EWA und Steiner Energie sowie regioGrid und SKS heben die problematische bidirektionale Kommunikation über die lokale
Kundenschnittstelle hervor.
Die bidirektionale Kommunikation über die Kundenschnittstelle für den Export der 15-Minuten-Werte sei aus folgenden Gründen problematisch:
‒ Die aktuellen Messgeräte seien nicht leistungsfähig genug für die gleichzeitige Ausgabe von
Momentan- und 15-Minuten-Werten. Die Leistungsfähigkeit reiche ausserdem auch nicht aus, um 15-Minuten-Werte zeitgleich sowohl über die lokale Schnittstelle wie auch über die Schnittstelle zum Datenverarbeitungssystem des VNB verfügbar zu machen.
5/12 BFE-D-3B3E3401/433