Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/27: Revision der Stromversorgungsverordnung (Art. 8a) · 12 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-1/13/7

2.1. Zusammenfassung der wichtigsten vorgebrachten Argumente

Die Kantone, Städte und Vertreter der Wirtschaft begrüssen die Revision der StromVV mehrheitlich. Die wichtigsten Akteure der Branche (VSE, DSV, VSGS und die VNB) sowie die Vertretung der Anbieter (swissmig) dagegen lehnen die vorgeschlagene Revision mit grosser Mehrheit ab, da es die StromVV der Branche bereits heute erlaube, subsidiär über Drittanbieter die 15-minütigen Daten und Momentanwerte verfügbar zu machen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Stellungnahmen der VNB und der Zählerlieferanten inhaltlich sehr homogen sind und sich nicht widersprechen, sei auf die folgenden wichtigen Aussagen

hingewiesen:

‒ Die kostenlose, unidirektionale Bereitstellung von Momentanwerten auf der lokalen

Schnittstelle des intelligenten Zählers (Push-Betrieb) stösst bei den wichtigsten Akteuren der Branche auf Zustimmung, da es sich dabei um eine Funktion handelt, die von den intelligenten Messgeräten abgedeckt wird. Zusätzliche Anforderungen an den Datenschutz und die

Datensicherheit sind daher nicht erforderlich. Es besteht indessen weiterhin ein grosser Bedarf nach einer Standardisierung der Schnittstelle und der Protokolle für die Schweiz. Ein

Standardprotokoll liegt nicht vor.

Der VESE, Swissolar und Gantrisch Energie weisen darauf hin, dass es für Endverbraucher und Drittanbieter schwierig sei, vom VNB die technischen Spezifikationen der Kundenschnittstelle zu erhalten.

‒ Die kostenlose Bereitstellung der 15-Minuten-Werte bzw. der Lastkurven auf der

verbraucherseitigen lokalen Schnittstelle des Zählers wird von den wichtigsten Akteuren der Branche mit grosser Mehrheit abgelehnt, da dies eine bidirektionale Kommunikation voraussetzt, welche in Hinblick auf Datenschutz und -sicherheit problematisch ist. Zudem müsste METAS gewisse intelligente Zähler neu zertifizieren. Die VNB müssten zusätzliche Investitionen in eine bereits vorhandene intelligente Infrastruktur tätigen, was erhebliche Mehrkosten zur Folge hätte.

Ausserdem warnt die Branche, dass die Umsetzung des bidirektionalen Betriebs die Installation von intelligenten Zählern, die bis 2027 abgeschlossen sein soll, unweigerlich erheblich verzögern würde. Der DSV geht noch einen Schritt weiter und beantragt, die Frist für die Installation bis Ende 2032 zu verlängern.

Die Löschung von Zählerdaten bei einem Mieterwechsel wäre für die VNB im Hinblick auf den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre problematisch.

Zudem müssten die VNB ihre Spezifikationen überprüfen und ein neues WTO/GATT-konformes Ausschreibungsverfahren in die Wege leiten.

Schliesslich sind die heute auf dem Markt verfügbaren Zähler nicht für diesen Einsatz ausgelegt, da ihre Speicherkapazität häufig nicht über 60 Tage hinausreicht, wohingegen historische Daten fünf Jahre lang verfügbar sein müssen.

‒ Die grosse Mehrheit der Akteure weist indessen darauf hin, dass es sich bei der Zurverfügung-

stellung von 15-Minuten-Werten um eine neue Anforderung handelt.

‒ Die Grünliberalen und zum Teil die SVP lehnen es ab, dass die Kosten für die Implementierung

der Exportfunktion als anrechenbare Netzkosten gelten. Sie machen geltend, dass dies zu einer Marktverzerrung zulasten der Drittanbieter führe. CKW, WWZ, EWS, EWA und Steiner Energie fügen hinzu, die Abwälzung der von privaten Verbrauchern verursachten Kosten auf die

Netzkosten entspreche nicht dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit; zudem würden diese Anpassungen keinen echten Mehrwert stiften.

2.2. Wichtigste in den Stellungnahmen behandelte Themen

2.2.1 Zustimmung zum Entwurf der StromVV-Revision

Die Kantone GE, VD, VS, FR, NE, BE, SO, LU, NW, TG, UR, AG, GL, SZ, ZG, AR, BL, SH und SG sowie der SBV, die IGEB, die FER, Infrawatt, EcoSwiss, Ökostrom Schweiz, der HEV,

SwissSmallHydro, Swissolar, der Schweizerische Städteverband, GastroSuisse, die GGS, die IG Detailhandel, der SGV, das Centre Patronal, die Liberalen (FDP) und die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) befürworten die vorgeschlagene Revision der StromVV zumindest im

Grundsatz und zum Teil mit gewissen Vorbehalten oder geringfügigen Änderungsanträgen. 4/12

BFE-D-3B3E3401/433