Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 59 Seiten

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Übersicht

Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erfordern Anpassungen bei der Mehrwertsteuer, um Wettbewerbsnachteile inländischer

Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteu-

er sicherzustellen. Die Vorlage enthält weiter Massnahmen zur Vereinfachung der

Mehrwertsteuer für KMU. Zudem werden verschiedene parlamentarische Vor-

stösse umgesetzt.

Ausgangslage

Auf den 1. Januar 2010 trat das totalrevidierte Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20091 (MWSTG) in Kraft. Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, die vom Parlament am 30. September 2016 verabschiedet worden ist, wurden insbesondere mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen abgebaut.

Die Wirtschaft ist jedoch einem steten Wandel unterworfen. Für eine Steuer wie die Mehrwertsteuer, die in alle Bereiche der Wirtschaft eingreift, bedeutet dies, dass laufend geprüft werden muss, ob Anpassungsbedarf besteht.

Inhalt der Vorlage

Die Vorlage umfasst verschiedene Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung. Im Bereich des Versandhandels sollen elektronische Plattformen wie Internet-Marktplätze selbst als Leistungserbringerinnen gelten und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben. Dies entspricht dem Anliegen der vom Parlament überwiesenen Motion Vonlanthen (18.3540). Entziehen sich ausländische Plattformen der Steuerpflicht, kann die ESTV ein Einfuhrverbot oder eine Vernichtung der Sendungen verfügen und die Namen der fehlbaren Unternehmen zum Schutz der Kunden und Kundinnen veröffentlichen. Die Vorlage sieht weiter zur Senkung des administrativen Aufwandes für die Unternehmen und die Verwaltung die Einführung der jährlichen Abrechnung mit Akontozahlungen vor. Zudem soll für grenzüberschreitende Leistungen an Steuerpflichtige neu grundsätzlich die Bezugsteuer angewendet werden, wenn der Ort der Leistung im Inland liegt. Dies verbessert die Rechtssicherheit und führt zu einer geringeren Liquiditätsbindung. Als Massnahmen zur Steuersicherung sollen einerseits der Handel mit Emissionsrechten und vergleichbaren Rechten der Bezugsteuer unterstellt, wobei bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung auf dem Verordnungsweg das Meldeverfahren vorgeschrieben werden soll, und andererseits soll die Möglichkeit geschaffen werden, in bestimmten Fällen von geschäftsführenden Organen juristischer Personen Sicherheiten zu verlangen. Schliesslich setzt die Vorlage die Motionen WAK-S (Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben; 16.3431), Page (Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen; 17.3657), Maire (Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel;

1 SR 641.20