Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten

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3. Stärkung der koordinierten Versorgung durch die Definition von Netzwerken

zur koordinierten Versorgung als eigene Leistungserbringer.

4. Förderung von Programmen der Patientenversorgung zur Stärkung der koor-

dinierten Versorgung.

5. Regelung für die Vereinbarung von Preismodellen und allfälligen Rückerstat-

tungen.

6. Ausnahme vom Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend die Höhe, Berech-

nung und Modalitäten von Rückerstattungen im Rahmen von Preismodellen.

7. Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine differenzierte Prüfung der WZW-

Kriterien sowie für die Bemessung einer möglichst kostengünstigen Vergütung von Analysen, Arzneimitteln sowie Mitteln und Gegenständen.

8. Festlegung von Referenztarifen für ausserkantonale Wahlbehandlungen zur

Förderung des kantonsübergreifenden Wettbewerbs unter den Spitälern.

9. Verpflichtung der Leistungserbringer und Versicherer zur elektronischen Rech-

nungsübermittlung.

10. Invalidenversicherung: Analoge oder gleichgerichtete Ausgestaltung wie im

KVG betreffend die Regelung für die Vereinbarung von Preismodellen und allfälligen Rückerstattungen, die Ausnahme vom Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend die Höhe, Berechnung und Modalitäten von Rückerstattungen im Rahmen von Preismodellen, die Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine differenzierte Prüfung gemäss den WZW-Kriterien und die elektronische Rechnungsübermittlung.

Ergänzend wird eine Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft zur Gleichbehandlung der Patientinnen vorgeschlagen.

Ziel der Neuregelung ist es, die Entwicklung der Kosten für Leistungen zulasten der OKP einzudämmen und auf diese Weise den Anstieg der von den Versicherten bezahlten Prämien zu begrenzen. Die finanziellen Auswirkungen eines grossen Teils der Massnahmen können jedoch nicht genau quantifiziert werden, da sie von der konkreten Umsetzung durch die betroffenen Akteure abhängen. Generell geht der Bundesrat davon aus, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen längerfristige Einsparungen von über einer Milliarde Franken (oder einigen wenigen Prämienprozenten) zugunsten der OKP möglich sind.