Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten

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nach Artikel 52 KVG sowie für Leistungen, für welche die Tarifpartner schweizweite Tarifverträge nach Artikel 46 Absatz 4 KVG abgeschlossen haben (Art. 54d VE-KVG);

- Einsetzung einer Kommission (Art. 54e VE-KVG);

- Regelung über die Datenweitergabe pro versicherte Person (Art. 21 Abs. 2 VE-KVG)

Erstberatungsstelle

- Regelung der Voraussetzungen betreffend Wechsel und Bestimmung einer Erstberatungsstelle durch den Versicherer (Art. 40a Abs. 7 VE-KVG)

- Regelung der Modalitäten der Überweisung und der weiteren Ausnahmen (neben dem Notfall) vom Erfordernis einer Überweisung (Art. 40b Abs. 4 VE-KVG)

- Regelung der Leistungen, die mit der Pauschale als beglichen gelten und Festlegen von deren Höhe auf Antrag der Tarifpartner (Art. 40c Abs. 3 und 4 VE-KVG)

Netzwerke zur koordinierten Versorgung

- Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen für die Netzwerke zur koordinierten Versorgung (Art. 36b Abs. 2 VE-KVG)

Programme der Patientensteuerung

- Bezeichnung der Leistungen im Rahmen von ärztlich geleiteten strukturieren Programmen und Regelung der Voraussetzungen an die Programme und Genehmigung der Programme durch das EDI (Art. 33 Abs. 3 VE-KVG)

Preismodelle und Rückerstattungen

- Regelung der Festlegung von Rückerstattungen an die Versicherer oder den Fonds für Rückerstattungen nach Art. 18 Abs. 2septiesBst. b VE-KVG (Art. 52b Abs. 1 und 2 VE-KVG)

- Bestimmung zur Verteilung und zu weiteren Modalitäten der Rückerstattungen (Art. 52b Abs. 3 VE-KVG)

- Regelung der Festlegung von Rückerstattungen an den Ausgleichsfonds der IV nach Art. 79 IVG sowie Bestimmung der Modalitäten der Rückerstattung (Art. 14terAbs. 6 und 7 VE-IVG)

Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl

- Regelung der Einzelheiten der Festlegung von Referenztarifen bei stationären ausserkantonalen Wahlbehandlungen (Art. 41 Abs. 1 VE-KVG)

Elektronische Rechnungsübermittlung

- Regelung der Modalitäten der (elektronischen) Rechnungsübermittlung (Art. 42 Abs. 3terVE-KVG)