Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Vorlage sieht vor, dass die Risiken durch den Einsatz von PSM für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Als biologisch aktive Wirkstoffe werden Pestizide nicht nur in PSM, sondern auch in Biozidprodukte (BP) angewendet. Dementsprechend sollen auch die Risiken, die mit dem Einsatz von BP verbunden sind, vermindert werden. Der Gesetzesvorentwurf schafft die hierfür erforderlichen Grundlagen im LwG respektive im ChemG. Damit schliesst die Neuregelung sämtliche Anwendungsbereiche ein, neben der Landwirtschaft also auch den Pestizideinsatz der öffentlichen Hand und Privater. Damit die Zielerreichung überprüft werden kann, sieht die Vorlage ein Monitoring des Pestizideinsatzes, die Entwicklung eines oder mehrerer Risikoindikatoren und eine entsprechende Berechnungsmethode vor, die der Bundesrat definieren soll. Der Bund soll zudem ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von PSM und BP betreiben, in welchem sämtliche beruflichen oder gewerblichen Anwendungen dieser Produkte erfasst werden. Die vorgeschlagene Neuregelung verlangt ebenfalls, dass Branchenorganisationen die Massnahmen in erster Linie selber definieren, planen, quantifizieren und publizieren. Der Bund soll sie dabei nur subsidiär unterstützen, beispielsweise mit Direktzahlungsanreizen an die Produzenten. Werden die Ziele und Zwischenziele nicht erreicht, soll der Bundesrat weiterführende Massnahmen umsetzen, die die Zielerreichung gewährleisten. Denkbar ist insbesondere der Widerruf der Genehmigung besonders risikoreicher Wirkstoffe. Möglich wären aber auch z. B. Lenkungsabgaben auf Pestiziden, gewichtet nach Toxizität, eine zusätzliche Förderung pestizidfreier Landbausysteme, ein Verbot der Privatanwendung oder eine Anpassung der Zulassung.

Mit diesem Gesetzesvorentwurf soll ein Beitrag geleistet werden für eine weiterhin uneingeschränkte Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser sowie für einen besseren Schutz der Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen und der Biodiversität als Ganzes. Dies in Ergänzung zu den bestehenden und den mit der AP22+ geplanten Massnahmen bezüglich PSM sowie zum Bericht über die Umsetzung der Regulierung für BP.

4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.1 Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage

Stossrichtung

Eine deutliche Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und Organisationen unterstützt die Stossrichtung der Pa. Iv. 19.475. Begrüsst wird insbesondere, dass alle Anwendungsbereiche und auch die BP berücksichtigt werden. Einige Kantone (FR, TI, NE, GE) schlagen vor, die Risikoreduktion nur im ChemG zu regeln (anstelle BP im ChemG und PSM im LwG). Bäuerliche Kreise (u.a. SBV) und einige Kantone (ZH, SO, AI, VS, NE, GE) fordern, dass auch für BP konkrete Reduktionsziele definiert werden und ein «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Bioziden» erarbeitet wird. Die chemische Industrie (u.a. scienceindustries) stimmt dem Ziel der Risikoreduktion für BP zu, lehnt aber die Massnahmen ab, weil sich die Anwendung über ein weites Spektrum von Wirtschaftssektoren erstreckt.

Reduktionsziele

Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen (u.a. WWF, Greenpeace, Pro Natura, FRC, ACSI), einige politische Parteien (EVP, GLP, SPS), TI, die Agrarallianz, SGB, VSA, Bio Suisse und apisuisse fordern ein weitergehendes Reduktionsziel von 70% bis 2035 gemäss dem Minderheitsantrag und/oder teilweise auch ein Ziel von 90% (u.a. GLP, SPS, WWF, Greenpeace, Pro Natura, FRC, ACSI, VSA,) oder 99% (SFV) Risikoreduktion bis 2040. Bio Suisse fordert als Fernziel "Netto Null 2050" für chemisch-synthetische Pestizide, die GPS eine Reduktion des Einsatzes von chemisch-synthetischen PSM mit einem Verbot von Glyphosat und ZH, SFV sowie die Eawag die Einhaltung der Gewässerschutzgesetzgebung als ferneres Ziel. Einige Kantone (BE, FR, AI, VS, NE) sowie die CVP und landwirtschaftliche Organisationen (u.a. SBV) lehnen weitergehende Risikoreduktionsziele zum jetzigen Zeitpunkt ab. Für Vertreter der chemischen Industrie (u.a. scienceindustries) sind konkrete Zielvorgaben erst dann festzulegen, wenn die Methoden zur Risikobeurteilung bekannt sind und genügend

4/71 zuverlässige und repräsentative Monitoringdaten vorliegen. Auch die bäuerlichen Kreise (u.a. SBV)