Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
fordern, dass die Daten vertraulich und anonym bleiben. Jardin Suisse stellt zudem ein zentrales vorgegebenes Standard-Informationssystem in Frage, da die Anforderungen an ein solches in den unterschiedlichen Fachbereichen seiner Branche auch unterschiedlich sind.
Branchenverpflichtung
Der Einbezug der Branchen wird breit begrüsst. Jedoch wird deren Verpflichtung für die Definition und Durchsetzung von Massnahmen von FR, AI, TI, VD und JU sowie von landwirtschaftlichen Organisationen (u.a. SBV), JardinSuisse, SVP und CVP abgelehnt, denn die Branchen können ohne umfassende Rechtsgrundlagen die flächendeckende Durchsetzung der Massnahmen nicht sicherstellen. Die fial fordert in Konsequenz, dass den entsprechenden Organisationen juristische Hilfsmittel gewährt werden. Der SBV und JardinSuisse erachten die Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen als Verantwortung des Bundes unter Miteinbezug der Branchen. Zahlreiche Stellungnehmende (u.a. SPS, economiesuisse, Agrarallianz, WWF, VSGP, SFV, IP-Suisse, COOP, fial,) fordern, dass der Begriff «Branchenorganisationen» klarer zu definieren ist und auch Label- und Produzentenorganisationen in die Verantwortung genommen werden sollen. Der Städteverband und der SVKI sehen sich nicht als handlungspflichtige Branchenorganisationen. Kommunalverbände seien nicht für den Vollzug von Bundes- und Kantonsaufgaben zuständig. WaldSchweiz weist darauf hin, dass im Wald praktisch keine PSM angewendet werden und eine Inpflichtnahme ihres Verbandes zur Reduzierung des Risikos abgelehnt wird.
Mehrere Kantone (BE, LU, UR, SZ, NW, GL, SO, BS, SH, TG, AR) zusammen mit der LDK, der BPUK und dem VKCS sowie Umweltschutzorganisationen (u.a. WWF, Pro Natura, Greenpeace) und weitere (u.a. GLP, SGB, economiesuisse, Agrarallianz, COOP, Stiftung für Konsumentenschutz) fordern eine Konkretisierung, welche Massnahmen der Bundesrat bei einer Zielverfehlung treffen wird. Für die meisten gehört dazu auch die Einführung einer Lenkungsabgabe auf PSM. Einige weitere Stellungnehmende (u.a. LU und JU sowie EVP, GPS, VSA und SFV) verlangen die sofortige Einführung einer Lenkungsabgabe. SZ, NW und TI sowie der SWG beantragen die Einführung einer Gebühr auf Pestizide, um die Monitorings zu finanzieren. GPS und apisuisse fordern die Abschaffung des reduzierten MwSt.- Ansatzes für PSM.
4.2 Gesetzesvorentwurf
4.2.1 Chemikaliengesetz vom 15. Dezember 20002
Art. 11a Offenlegungspflicht für Biozidprodukte
1Wer Biozidprodukte in Verkehr bringt, ist verpflichtet, dem Bund Daten über das Inverkehrbringen anzugeben.
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung BPUK/LDK; ZH, BE, EVP, FDP, GLP, SPS WWF, Greenpeace,
LU, UR, SZ, OW, NW, Pro Natura, Agraralli-GL, ZG, SO, BS, BL, anz, IP-Suisse, Bio SH, AR, AI, SG, GR, Suisse, COOP, Jardin-TG, TI, VD, JU Suisse, SBV, LBV,
Swisspatat, swiss Tabac, vitiswiss, AG-RIDEA, AWBR, svu,
CH Gemeinden, SFV, SGB,
Bemerkungen BPUK/LDK; LU, GL, ZG, SH, AR, VD (Di Rev), JU: Eine Grundvoraussetzung für die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von BP ist das
6/71