Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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Wenn zwischen den Branchen, z.B. zwischen professionellen Landwirten und privaten Hausgärten oder öffentlichen Gärten und Pärken, weiter unterschieden werden soll, muss das in der Entwicklung des Indikators von Anfang an klar sein, es kann nicht nachträglich geändert werden, da die Auflösung (Aggregierung) des Indikators höher sein muss.

 PIOCH: Kapitel 3

Risikofaktoren – Bemerkungen:

Es ist nicht annähernd so einfach, wie der Bericht suggeriert:

• Menge: einfach erhältlicher Indikator, aber nicht sehr relevant (man kann ein sehr toxisches Produkt haben, das in niedrigen Dosen verwendet wird, und ein wenig toxisches Produkt, das in grossen Mengen verwendet wird)

• Toxizität: Es muss zuerst einmal ein einziger Indikator für die Toxizität entwickelt werden, da derzeit zwischen der Toxizität für den Menschen, die Bienen, die Fische etc. unterschieden wird.

• Exposition: Sie wird sicherlich durch die Ausbringungsmethode beeinflusst, aber auch durch das Produkt an und für sich (mehr oder weniger flüchtig, mehr oder weniger löslich etc.)

Frist für die Einführung einer Datenbank zur Erfassung der Anwenderinnen und Anwender sowie der Verkaufsstellen verkürzen

Die Frist, die bis 2025 läuft, um eine funktionsfähige Datenbank zu entwickeln, ist viel zu lang, wenn behauptet wird, schnell ein funktionsfähiges Monitoring auf die Beine stellen zu können! Dies gilt umso mehr, als dass, wenn die Frist für die Zielerreichung voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, 2 Jahre vor Ablauf der Zielerreichungsfrist Massnahmen ergriffen werden müssen (siehe Art. 6b LwG Abs. 6), d. h. zu einem Zeitpunkt, an dem die Datenbank noch nichts Brauchbares erbracht haben wird!

5 Liste der Stellungnehmenden

Abkürzung Stellungnehmende Datum

ZH Staatskanzlei des Kantons Zürich 11.05.2020

Chancellerie d’État du canton de Zurich

Cancelleria dello Stato del Cantone di Zurigo

BE Staatskanzlei des Kantons Bern 08.05.2020

Chancellerie d’État du canton de Berne

Cancelleria dello Stato del Cantone di Berna

LU Staatskanzlei des Kantons Luzern 17.05.2020

Chancellerie d’État du canton de Lucerne

Cancelleria dello Stato del Cantone di Lucerna

UR Standeskanzlei des Kantons Uri 21.04.2020

Chancellerie d’État du canton d’Uri

Cancelleria dello Stato del Cantone di Uri

SZ Staatskanzlei des Kantons Schwyz 07.04.2020

Chancellerie d’État du canton de Schwytz

Cancelleria dello Stato del Cantone di Svitto

OW Volkswirtschaftsdepartement Obwalden 16.04.2020

Chancellerie d’État du canton d’Obwald

Cancelleria dello Stato del Cantone di Obvaldo

NW Staatskanzlei des Kantons Nidwalden 17.05.2020

Chancellerie d’État du canton de Nidwald

Cancelleria dello Stato del Cantone di Nidvaldo

GL Staatskanzlei des Kantons Glarus 12.05.2020

Chancellerie d’État du canton de Glaris

Cancelleria dello Stato del Cantone di Glarona

ZG Staatskanzlei des Kantons Zug 08.05.2020 65/71