Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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Wenn zwischen den Branchen, z.B. zwischen professionellen Landwirten und privaten Hausgärten oder öffentlichen Gärten und Pärken, weiter unterschieden werden soll, muss das in der Entwicklung des Indikators von Anfang an klar sein, es kann nicht nachträglich geändert werden, da die Auflösung (Aggregierung) des Indikators höher sein muss.
PIOCH: Kapitel 3
Risikofaktoren – Bemerkungen:
Es ist nicht annähernd so einfach, wie der Bericht suggeriert:
• Menge: einfach erhältlicher Indikator, aber nicht sehr relevant (man kann ein sehr toxisches Produkt haben, das in niedrigen Dosen verwendet wird, und ein wenig toxisches Produkt, das in grossen Mengen verwendet wird)
• Toxizität: Es muss zuerst einmal ein einziger Indikator für die Toxizität entwickelt werden, da derzeit zwischen der Toxizität für den Menschen, die Bienen, die Fische etc. unterschieden wird.
• Exposition: Sie wird sicherlich durch die Ausbringungsmethode beeinflusst, aber auch durch das Produkt an und für sich (mehr oder weniger flüchtig, mehr oder weniger löslich etc.)
Frist für die Einführung einer Datenbank zur Erfassung der Anwenderinnen und Anwender sowie der Verkaufsstellen verkürzen
Die Frist, die bis 2025 läuft, um eine funktionsfähige Datenbank zu entwickeln, ist viel zu lang, wenn behauptet wird, schnell ein funktionsfähiges Monitoring auf die Beine stellen zu können! Dies gilt umso mehr, als dass, wenn die Frist für die Zielerreichung voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, 2 Jahre vor Ablauf der Zielerreichungsfrist Massnahmen ergriffen werden müssen (siehe Art. 6b LwG Abs. 6), d. h. zu einem Zeitpunkt, an dem die Datenbank noch nichts Brauchbares erbracht haben wird!
5 Liste der Stellungnehmenden
Abkürzung Stellungnehmende Datum
ZH Staatskanzlei des Kantons Zürich 11.05.2020
Chancellerie d’État du canton de Zurich
Cancelleria dello Stato del Cantone di Zurigo
BE Staatskanzlei des Kantons Bern 08.05.2020
Chancellerie d’État du canton de Berne
Cancelleria dello Stato del Cantone di Berna
LU Staatskanzlei des Kantons Luzern 17.05.2020
Chancellerie d’État du canton de Lucerne
Cancelleria dello Stato del Cantone di Lucerna
UR Standeskanzlei des Kantons Uri 21.04.2020
Chancellerie d’État du canton d’Uri
Cancelleria dello Stato del Cantone di Uri
SZ Staatskanzlei des Kantons Schwyz 07.04.2020
Chancellerie d’État du canton de Schwytz
Cancelleria dello Stato del Cantone di Svitto
OW Volkswirtschaftsdepartement Obwalden 16.04.2020
Chancellerie d’État du canton d’Obwald
Cancelleria dello Stato del Cantone di Obvaldo
NW Staatskanzlei des Kantons Nidwalden 17.05.2020
Chancellerie d’État du canton de Nidwald
Cancelleria dello Stato del Cantone di Nidvaldo
GL Staatskanzlei des Kantons Glarus 12.05.2020
Chancellerie d’État du canton de Glaris
Cancelleria dello Stato del Cantone di Glarona
ZG Staatskanzlei des Kantons Zug 08.05.2020 65/71