Vorlage BAZG-VG

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 48 Seiten

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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

b. der Aufschub oder die Unterlassung zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen notwendig ist.

13. Titel: Gebühren

Art. 140

1Das BAZG erhebt Gebühren für Verfügungen, Dienstleistungen und besondere amtliche Verrichtungen, die bei der Erfüllung seiner Aufgaben anfallen, namentlich für Bewilligungen nach den Artikeln 44 und 45, die Anordnung von Sicherheitsleistungen und Betriebsprüfungen, soweit diese zu Beanstandungen führen. Vorbehalten bleibt Artikel 62.

2Der Bundesrat regelt die Gebühren im Rahmen von Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 199756.

14. Titel: Schlussbestimmungen

Art. 141 Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang 1 geregelt.

Art. 142 Referendum und Inkrafttreten

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

3Dieses Gesetz tritt nur zusammen mit dem Zollabgabengesetz vom …57 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

56 SR 172.010

57 SR …