Vorlage ZoG
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 8 Seiten
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Bundesgesetz über die Zollpflicht und die Bemessung der Zollabgaben (Zollabgabengesetz, ZoG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 101, 127 Absatz 1 und 133 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom .......................2,
beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Anwendbarkeit des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz
1Dieses Gesetz regelt die Zollpflicht und die Bemessung der Zollabgaben.
2Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …3 (BAZG-VG) ist anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht abweichende Bestimmungen enthält.
Art. 2 Zuständige Behörde
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist die zuständige Behörde für den Vollzug dieses Gesetzes.
2. Kapitel: Erhebung der Zollabgaben
1. Abschnitt: Zollpflicht
Art. 3 Grundsätze
1Waren, die ein- oder ausgeführt werden, sind zollpflichtig.
2Sie werden nach diesem Gesetz, dem BAZG-VG, dem Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 19864 und den dazu gehörenden völkerrechtlichen Verträgen veranlagt.
1SR 101
2BBl …
3SR …
4 SR 632.10
2020–......