Vorlage ZoG

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 8 Seiten

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Bundesgesetz über die Zollpflicht und die Bemessung der Zollabgaben (Zollabgabengesetz, ZoG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 101, 127 Absatz 1 und 133 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom .......................2,

beschliesst:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand und Anwendbarkeit des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz

1Dieses Gesetz regelt die Zollpflicht und die Bemessung der Zollabgaben.

2Das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz vom …3 (BAZG-VG) ist anwendbar, soweit das vorliegende Gesetz nicht abweichende Bestimmungen enthält.

Art. 2 Zuständige Behörde

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist die zuständige Behörde für den Vollzug dieses Gesetzes.

2. Kapitel: Erhebung der Zollabgaben

1. Abschnitt: Zollpflicht

Art. 3 Grundsätze

1Waren, die ein- oder ausgeführt werden, sind zollpflichtig.

2Sie werden nach diesem Gesetz, dem BAZG-VG, dem Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 19864 und den dazu gehörenden völkerrechtlichen Verträgen veranlagt.

1SR 101

2BBl …

3SR …

4 SR 632.10

2020–......