Vorlage BAZG-VG Anhang 1

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 69 Seiten

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Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des

grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit AS 2020

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 21. März 19971 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Art. 13e Abs. 1

1Die Polizeibehörden und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellen, ungeachtet der Menge, Beschaffenheit und Art, Material sicher, das Propagandazwecken dienen kann und dessen Inhalt konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft.

Art. 24a Abs. 7 erster Satz

7Das Informationssystem steht den für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Stellen von fedpol sowie den Polizeibehörden der Kantone, der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus (Zentralstelle) und dem BAZG über ein Abrufverfahren zur Verfügung. …

2. Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 20152

Art. 20 Abs. 1 Bst. b

1Die folgenden Behörden sind verpflichtet, dem NDB zur Erfüllung seiner Aufgaben Auskunft zu erteilen:

b. das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit;

Art. 48 Bst. e

Der NDB weist eingehende Daten wie folgt zu:

e. Daten aus Kontrollen bei Grenzstellen: dem System Quattro P;

Art. 51 Abs. 4 Bst. e

4Die folgenden Personen haben im Abrufverfahren Zugriff auf die nachstehenden Daten in INDEX NDB:

1 SR 120

2 SR 121