Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten
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Übersicht
Im Rahmen der Umsetzung zur Weiterentwicklung der Armee ist in der Praxis in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf erkannt worden. Davon betroffen sind insbesondere das Militärgesetz und die Armeeorganisation. Daneben besteht Handlungsbedarf bei der Sicherheit in der Militärluftfahrt und bei weiteren kleineren Regelungsbereichen in angrenzenden Rechtserlassen.
Ausgangslage
Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee hat am 1. Januar 2018 begonnen und wird bis am 31. Dezember 2022 andauern. Seit Umsetzungsbeginn hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Von der vorliegenden Revision sind insbesondere das Militärgesetz und die Armeeorganisation betroffen. Bei der Gliederung der Armee soll auf die Bildung eines Kommandos Unterstützung verzichtet werden, wie dies die eidgenössischen Räte mit der Annahme der Motion 19.3427 beschlossen haben. Demgegenüber soll, entsprechend der aktuellen Bedrohungslage, die Führungsunterstützungsbasis in ein Kommando Cyber weiterentwickelt werden. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Ausbildungsdienstpflicht der Durchdiener, in verschiedenen Bereichen der Ausbildung und bei einzelnen Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst. Weitere Anpassungen sollen dazu beitragen, dass die Armee generell ihre Aufgaben besser erfüllen kann, namentlich mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Bedrohungslage im Alltag. Dazu gehören etwa ein wirksamer Schutz des Armeematerials und die Ausbildung von Cyber-Spezialisten. Damit die Beurteilung des Gefährdungs- und Missbrauchspotentials bei der Rekrutierung und der Waffenabgabe lückenlos erfolgen kann, soll das Strafregistergesetz ergänzt werden. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Militärluftfahrt sollen die rechtlichen Grundlagen für eine Militärluftfahrtbehörde geschaffen werden. Bei der Portofreiheit für Angehörige der Armee und dem militärischen Gesundheitswesen geht es darum, die bestehenden rechtlichen Grundlagen zu vervollständigen und zu präzisieren. Schliesslich sollen die Kantone beim Vollzug des ausserdienstlichen Arrestvollzuges mit Mitteln der Armee unterstützt werden können.
Inhalt der Vorlage
Mit der vorliegenden Vorlage sollen verschiedene Ziele, so auch in der Struktur der Armee, umgesetzt werden: Die mit der Weiterentwicklung der Armee eingeführte Gliederung besteht aus den Bereichen Kommando Operationen, Kommando Ausbildung und dem Unterstützungsbereich mit der Führungsunterstützungsbasis und der Logistikbasis der Armee. Die ursprünglich vorgesehene Bildung eines Kommando Unterstützung bringt keinen signifikanten Mehrwert für die Leistungserbringung der Armee. Demgegenüber soll die Führungsunterstützungsbasis in ein Kommando Cyber transformiert werden. Gewisse weitere Unterstellungsverhältnisse, die sich in der Praxis bewährt haben, sollen weitergeführt werden. Davon betroffen ist das Kommando Spezialkräfte und die Luftwaffe.