Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz: BAV-313.00-12/6/4/9/3
1. Vernehmlassungsverfahren
1.1. Vernehmlassungsgegenstand
Der regionale Personenverkehr (RPV) ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Im Rahmen des Bestellverfahrens legen Bund und Kantone gemeinsam das zu bestellende RPV-Angebot für zwei Jahre und dessen Kosten fest. Die Leistungen werden aufgrund der geplanten ungedeckten Kosten abgegolten und zur Hälfte vom Bund finanziert. Seit dem Jahr 2018 plant der Bund die für die Abgeltung erforderlichen Mittel in diesem Bereich über einen jeweils für vier Jahre geltenden Verpflichtungskredit. Im Juni 2017 genehmigte das Parlament ein Budget von 4104 Millionen Franken für die Jahre 2018–2021.
Am 7. Oktober 2020 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Botschaft an das Parlament und zu einem Bundesbeschlussentwurf für die Festlegung der Mittel für den Zeitraum 2022– 2025 durchzuführen. Darin wurde vorgeschlagen, ein Budget von 4398 Millionen Franken für die Finanzierung der Leistungen des regionalen Personenverkehrs im neuen Vierjahreszeitraum zu gewähren. Die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die RPV-Sparte wurden nicht in den Entwurf aufgenommen. Zwar wurde für die im RPV tätigen Unternehmen 2020 und 20211 eine Unterstützung vorgesehen, doch angesichts der bestehenden Unsicherheiten wurde vorgeschlagen, diese Folgen separat zu behandeln.
Das UVEK hat bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den nationalen Dachverbänden der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung zur Vorlage eines Verpflichtungskredits durchgeführt.
1.2. Durchführung der Vernehmlassung
Das Vernehmlassungsverfahren zum oben erwähnten Gegenstand dauerte vom 7. Oktober 2020 bis am 22. Januar 2021. Es war an 202 Adressaten gerichtet, darunter die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die nationalen Wirtschaftskreise, die nach dem Personenbeförderungsgesetz2 (PBG) abgegoltenen Transportunternehmen, die schweizerischen Tarifverbünde und weitere Organisationen.
1 Siehe 20.055 Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise
2 SR 745.1 2/11 BAV-D-96623401/201