Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 11 Seiten
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Referenz: BAV-313.00-12/6/4/9/3
zu leisten hatte, verzichten diese Teilnehmenden darauf, zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung des Kredits zu beantragen. Ihre Zustimmung wird jedoch unter der Voraussetzung erteilt, dass die langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Krise zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden − entweder durch eine nachträgliche Erhöhung des Verpflichtungskredits oder durch eine andere Lösung.
Die Kantone Freiburg und Nidwalden sind der Meinung, dass die Folgen der Covid-19-Krise im Verpflichtungskredit berücksichtigt werden sollten.
Aufstockung des Verpflichtungskredits in unterschiedlichem Umfang von einigen Teilnehmen-
den gefordert
In der Vernehmlassung wurden verschiedene Vorschläge zur Aufstockung des Verpflichtungskredits unterbreitet. Die Transportunternehmen SBB und RhB, die Interessengemeinschaft RAILplus, der VöV und die LITRA sowie der VCS verlangen, eine Erhöhung des Verpflichtungskredits zu prüfen, um den finanziellen Folgen des Coronavirus für die TU besser Rechnung zu tragen.
Die SBB weist z. B. auf den deutlichen Anstieg der Produktionskosten für die Jahre 2022–2025 hin. Das Transportunternehmen erwähnt insbesondere die Auswirkungen der zahlreichen Baustellen, welche die Bahnproduktion deoptimieren, die Instandhaltungskosten und die Erneuerung des Rollmaterials, die Einstellung von Lokführern sowie den Systemersatz beim Vertrieb. Die SBB hat ein internes Produktivitäts- und Effizienzprogramm lanciert, um diese Kostensteigerungen zu kompensieren. Trotzdem reichten laut der SBB die im Verpflichtungskredit vorgesehenen Mittel für die Deckung der ungedeckten Plankosten für den Regionalverkehr nicht aus, und das kumulierte Defizit für den Zeitraum 2022–2025 betrage 160 Millionen Franken. Die SBB bittet darum, zu prüfen, wie man diese Kostensteigerung im Verpflichtungskredit berücksichtigen könnte.
Die Kantone Jura und Uri sowie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete beantragen eine Aufstockung des Verpflichtungskredits auf 4462 Millionen Franken, d. h. den vom BAV geschätzten Betrag. Nach Auffassung des Kantons Waadt sollte der Betrag von 4462 Millionen Franken ein Minimum bilden. Die Kantone Freiburg und Genf fordern ihrerseits eine Neubeurteilung des Kreditbetrags, nennen aber keine genauen Schätzungen.
Die SPS und die Gewerkschaften SEV und SGB gehen noch weiter und fordern, dass die Einschätzung des BAV basierend auf einem pauschalen jährlichen Wachstum von 2 Prozent statt 1 Prozent neu geprüft wird. Ihrer Ansicht nach ist die vorgeschlagene Kreditaufstockung unzureichend und muss relativiert werden: Erstens bedeute die der Teuerung entsprechende Krediterhöhung keine echte Aufstockung, und zweitens sei das vorgeschlagene Wachstumsziel niedriger als beim vorherigen Verpflichtungskredit, was angesichts der Zielsetzung – die Verbesserung des Modalanteils des öffentlichen Verkehrs – zu beanstanden sei. In den drei Stellungnahmen wird bezweifelt, dass die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene pauschale Erhöhung von 1 Prozent die Ziele des Kredits, insbesondere die Massnahmen zur Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs, erreichen könne. Zudem bezeichnen die drei Organisationen die Mittel für die Innovation als zu gering.
Die Unternehmen FART und RhB sowie die Organisation RAILplus lehnen einen eventuellen Rückgang der für die Jahre 2024–2025 vorgesehenen Abgeltungen gemäss der in die Vernehmlassung geschickten Botschaft ab.
Infragestellung der Kreditaufstockung durch eine Minderheit
Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), das Centre Patronal und die SVP halten den vorgeschlagenen Betrag von 4398 Millionen Franken für den Verpflichtungskredit für zu hoch. Economiesuisse und der SAV sind der Meinung, dass die Suche nach einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis und der Rückgang der Nachfrage zu einer Verringerung des Bedarfs an öffentlichen Mitteln führen sollte. Das Centre Patronal fordert, den Betrag des Verpflichtungskredits auf dem Stand des Zeitraums 2018–2021, d. h. 4,1 Milliarden Franken, einzufrieren. Laut der SVP steigen die Kosten für den RPV weiter unkontrolliert an. Sie hält es für notwendig, die Kostenentwicklung zu stoppen und die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Dienstleistungen zu überprüfen. Darüber hinaus sei eine Neubewertung der zukünftigen Entwicklungen im Hinblick auf das veränderte Fahrgastverhalten zwingend. Eine Erhöhung der Ausgaben wäre angesichts der massiv gestiegenen Bundesausgaben und der
5/11 BAV-D-96623401/201