Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 11 Seiten
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Referenz: BAV-313.00-12/6/4/9/3
2.2. Zusammenfassung der Stellungnahmen
Die Vernehmlassung sah keinen spezifischen Fragebogen vor, aber die Analyse zeigt, dass die abgegebenen Stellungnahmen sich hauptsächlich auf den vorgeschlagenen Betrag für den RPV-Verpflichtungskredit sowie auf die Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie im Zeitraum 2022–2025 beziehen.
Andere Themen, die unterstützt oder zur Aufnahme empfohlen wurden: Innovation im RPV, Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs (insbesondere Einsatz von Elektrobussen), mögliche Anerkennung von neuen Leistungen im Bereich der RPV-Linien, Tarifpolitik und der Prozess zur Bestellung von RPV-Leistungen.
Aus Gründen der Lesbarkeit gliedert sich dieser Bericht in drei Hauptteile. Unter Ziffer 2.2.1. werden die verschiedenen Stellungnahmen zu dem mit dem RPV-Verpflichtungskredit gewährten Betrag dargelegt. Unter Ziffer 2.2.2. wird ein Überblick über die verschiedenen Stellungnahmen zu den Folgen von Covid-19 vermittelt. Unter Ziffer 2.2.3. werden die Meinungen zu den anderen in den Stellungnahmen angesprochenen Themen zusammengefasst.
2.2.1. Für den Zeitraum 2022–2025 gewährter Betrag
In der Vernehmlassungsvorlage wurde vorgeschlagen, den Verpflichtungskredit für die Abgeltung der Leistungen des RPV für den Zeitraum 2022–2025 im Einklang mit der Finanzplanung des Bundes auf 4398 Millionen Franken festzusetzen.
Bei einer Abweichung von nahezu 1,4 Prozent gegenüber der vom BAV (auf der Einschätzung der Unternehmen basierenden) durchgeführten Evaluation von 4462 Millionen Franken und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Verpflichtungskredit 2018–2021 (ohne Folgen von Covid-19) wurde der Finanzrahmen als ausreichend erachtet, um den Bedarf für künftige Angebotsausbauschritte und Investitionsverpflichtungen zu decken und die Mittel für Innovationsprojekte dauerhaft zu sichern. Der vorgeschlagene Betrag entsprach einer Erhöhung um 294 Millionen Franken gegenüber dem vorherigen Verpflichtungskredit, d. h. einer Zunahme um 7 Prozent für einen Vierjahreszeitraum.
Kreditbetrag im aktuellen Kontext von einer deutlichen Mehrheit der Befragten als akzeptabel betrachtet
In den allermeisten Stellungnahmen wird die Absicht begrüsst, dem RPV für den Zeitraum 2022–2025 trotz der angespannten Lage der Bundesfinanzen höhere Mittel zuzuweisen. Die Kantone Obwalden, Tessin, Zug, die Partei Die Mitte sowie die Organisationen SGV (Schweizerischer Gemeindeverband), SSV, SGV (Schweizerischer Gewerbeverband) , Travail.Suisse und Transfair begrüssen den vorgeschlagenen Kredit von 4398 Millionen. Die Unternehmen FART, PostAuto AG und Thurbo vertreten dieselbe Position. Die FDP spricht sich ebenfalls für die Erhöhung des Kredits aus, betont aber, dass es sich um einen Höchstbetrag handeln müsse.
Zustimmung der meisten Kantone unter der Bedingung einer späteren Übernahme der finanziel-
len Auswirkungen von Covid-19
Die meisten Kantone (Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn,
Schwyz, Thurgau, Wallis und Zürich), die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), der Verkehrsverbund ZVV sowie das Verkehrsunternehmen SZU unterstützen den Verpflichtungskredit von 4398 Millionen Franken, obwohl dieser Betrag um 64 Millionen Franken unter der Schätzung des BAV liegt. Angesichts der erheblichen finanziellen Ausgaben, die der Bund mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise
4/11 BAV-D-96623401/201