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Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 11 Seiten

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Referenz: BAV-313.00-12/6/4/9/3

Davon ausgehend, dass die Umstellungen beim Rollmaterial schrittweise – zuerst in den am dichtesten besiedelten, nicht in den ländlichen Regionen – und über die «natürliche» Erneuerung der Fahrzeuge erfolgen werden, dürfte der Finanzierungsbedarf für den Zeitraum 2022–2025 mit dem vorgeschlagenen Kredit gedeckt werden können.

Die meisten Teilnehmenden begrüssen die schrittweise Ablösung der Bussflotte durch Fahrzeuge, die keine fossile Energie verwenden (z. B. Elektrobusse). Die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf und Waadt sowie die Unternehmen PostAuto AG und RhB, die LITRA und der VöV verlangen jedoch, dass ausreichende Mittel für die Beschaffung von Elektrobussen gewährt werden. Sie befürchten, dass der vorgeschlagene Verpflichtungskredit nicht genügt, um die diesbezüglichen Ziele zu erreichen.

Anerkennung von heute noch vom RPV ausgeschlossenen neuen Angeboten

Laut der Vernehmlassungsvorlage ist es mit dem vorgeschlagenen Kreditbetrag möglich, in einem gewissen Umfang auf die Anerkennung bestimmter, derzeit vom RPV ausgeschlossener Angebote einzutreten (z. B. Nachtfahrangebote, Anerkennung bestimmter RPV-Streckenabschnitte zur touristischen Verkehrserschliessung oder Feinerschliessung).

Die Mitte, PostAuto AG und Travail.Suisse sprechen sich für eine Erweiterung des RPV-Geltungsbereichs im Rahmen des Verpflichtungskredits RPV 2022–2025 aus. Der Kanton Freiburg, die SPS, die Gewerkschaften SEV und SGB, die Transportunternehmen RhB und Thurbo, die LITRA, der VCS und der VöV unterstützen zwar diesen Vorschlag, äussern aber Zweifel an der Möglichkeit, diese zusätzlichen Leistungen mit dem vorgeschlagenen Kreditbetrag zu finanzieren. Laut ihnen darf die Erweiterung des Geltungsbereichs des RPV nicht zulasten von bereits mit dem Verpflichtungskredit unterstützten Angeboten gehen.

Tarifpolitik

Der VöV begrüsst es, dass mit der Vorlage nicht indirekt eine höhere Nutzerbeteiligung gefordert wird. Falls die Transportunternehmen aufgrund umweltpolitischer Überlegungen dazu aufgefordert würden, die Tarife zu senken, beispielsweise um den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr zu steigern, müsste die Möglichkeit der Abgeltung der höheren Preise vorhanden sein.

Nach Auffassung des Kantons Genf geht die Tendenz zu günstigeren Tarifen für die Kunden (SBB-Sparangebote, reduzierter Nachttarif, Weitergabe der reduzierten Trassenpreise an die Kunden, Vereinfachung der Tarifstruktur). Die jährlichen Kredite sollten deshalb basierend auf einer zahlenmässigen Schätzung der nächsten Einnahmebaissen aufgestockt werden.

Für die LITRA, Economiesuisse und den SAV dagegen müsste eine Tarifsenkung auf andere Weise, vor allem durch Bemühungen um Effizienzgewinne, kompensiert werden. Die SPS begrüsst es, dass keine Tariferhöhungen vorgesehen sind; die Gewerkschaften SEV, Travail.Suisse und Transfair sowie der Schweizerische Städteverband (SSV) lehnen jegliche Tariferhöhungen ab. Der Schweizerische Seniorenrat spricht sich für eine Tarifsenkung aus.

Bemerkungen zum RPV-Bestellverfahren und zum Verpflichtungskredit

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurden auch mehrere Änderungsvorschläge zur Funktionsweise des Verpflichtungskredits unterbreitet.

Die SPS und der SEV plädieren dafür, die Bestellverfahren für RPV-Leistungen von heute zwei Jahren auf vier Jahre zu verlängern; dies würde die Planungssicherheit für die Transportunternehmen und die Besteller verbessern.

Der Kanton Waadt verlangt, dass die kantonalen Beteiligungen gemäss ARPV für den Zeitraum 2020– 2023 bis 2025 verlängert werden, damit sie die gleiche Finanzierungsperiode abdecken wie der Verpflichtungskredit 2022–2025.

7/11 BAV-D-96623401/201