Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/63: 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht · 18 Seiten
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1 Ausgangslage
Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie im In- und Ausland weniger als 150 000 Franken Umsatz pro Jahr aus Leistungen erzielen, die nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.
2 Grundzüge der Vorlage
Der vorliegende Vorentwurf sieht eine Anhebung der Umsatzgrenze für die Begründung der Steuerplicht auf 200 000 Franken vor. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) möchte so erreichen, dass mehr Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind. Die Mehrwertsteuer stellt für diese Organisationen einen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen bindet, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden können. Die Kommission möchte mit dieser Anhebung die Arbeit unterstützen, welche diese Organisationen – meist mit Milizstrukturen – für die Gesellschaft leisten.
Eine Minderheit beantragt, die massgebende Umsatzgrenze auf 300 000 Franken anzuheben, da die Grenze von 200 000 Franken zu schnell erreicht werde und zahlreiche Organisationen deshalb nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren könnten.
Mit einer Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200 000 Franken wären rund 100 oder rund 12 Prozent der aktuell steuerpflichtigen Vereine und gemeinnützigen Institutionen nicht mehr steuerpflichtig. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich Mindereinnahmen im Umfang von rund einer Million Franken. Würde die massgebende Umsatzgrenze auf 300 000 Franken erhöht, wären rund 280 oder rund 34 Prozent der aktuell steuerpflichtigen Vereine und gemeinnützigen Institutionen nicht mehr steuerpflichtig. Dies ergäbe gemäss einer groben Schätzung Mindereinnahmen im Umfang von rund drei Millionen Franken (Quelle: Schätzung ESTV auf Basis der Steuerperioden 2015 und 2016).
3 Vernehmlassung
3.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 4. November 2020 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Parlamentarischen Initiative Feller (17.448) durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 18. Februar 2021.
Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inklusive Abkürzungen) befindet sich im Anhang.
3.2 Auswertung
Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen werden nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit werden die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben. Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/6020/63/cons_1/doc_6/d e/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-6020-63-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf.