Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/63: 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht · 18 Seiten
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setzgebung, die sich an der grundsätzlich einfachen und logischen Systematik der Mehrwertsteuer orientiere und keine neuen Widersprüche, Verzerrungen und Komplikationen schaffe; c) eine dadurch auf das Wesentliche fokussierte und dem gesunden Menschenverstand folgende Steuerpraxis. Eine solche Mehrwertsteuer würde nicht nur die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung substantiell und notwendig von administrativem Aufwand entlasten, sondern ebenso Steuerpflichtige, die sonst wenig mit der Mehrwertsteuer in Berührung kommen wie Vereine und gemeinnützige Organisationen. Der sgv betont, dass die Vereinfachung des Steuersystems durch einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz und die Abschaffung von Ausnahmeregelungen für eine administrative Entlastung der Wirtschaft wichtig ist.
Kritikpunkt/Anliegen 8: Liberalere Praxis bei steuerausgenommenen Anlässen.
BE bemängelt die Praxis der ESTV, wonach eine Veranstaltung im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 17 MWSTG ein Anlass mit Gelegenheitscharakter ist, der somit nicht ständig, sondern bloss ein- oder mehrmals, höchstens jedoch sechsmal pro Jahr stattfindet. Er würde eine liberalere Praxis begrüssen.