Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/63: 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht · 18 Seiten

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onen. Eine weitere Erhöhung lehnt die FDP wegen Wettbewerbsverzerrungen jedoch ab.

AR, BE, FR, SH, SO und ZG, FDP und der Bündner Kunstverein betonen, mit einer Anhebung der Umsatzgrenze könne ein konkreter Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements geleistet werden. BL und OW streichen heraus, den Vereinen solle beim Versuch, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, möglichst wenige Hürden in den Weg gestellt werden.

ZG regt an, mittels einer statistischen Auswertung zu eruieren, bei welcher Umsatzhöhe die meisten nicht gewinnstrebigen ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereine oder gemeinnützigen Institutionen liegen. Nur auf diesem Weg könne diejenige Umsatzgrenze festgelegt werden, welche einerseits die Vereine am sinnvollsten entlastet und mit welcher andererseits dem Bund nicht unnötig Einnahmen entgehen.

4.1.4 Weitere Anhebung der Umsatzgrenze

Swiss Olympic sowie 239 Sportvereine insbesondere aus den Bereichen Fussball und Eishockey, die den Inhalt der Stellungnahme von Swiss Olympic nahezu wörtlich wiederholen, beantragen eine Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 500 000 Franken. Die ehrenamtlichen Funktionäre in solchen Vereinen ständen vor immer komplexeren Anforderungen und Herausforderungen. Beispielsweise würden derzeit über 2 500 Vereine ein jährliches Budget von mehr als 100 000 Franken benötigen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Zu den Herausforderungen, die mit steigenden Budgets einhergingen, zähle insbesondere auch die Mehrwertsteuer. Diese stelle für die ehrenamtlich geführten Vereine einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen binde, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Vereine genutzt werden können. Angesichts der Bedeutung von ehrenamtlich geführten Grossvereinen solle ein mutiger und insbesondere für den Kinder- und Jugendsport wirkungsvoller Schritt hin zu einer Grenze von 500 000 Franken gewagt werden. Auch die SSA, die Ringerriege Einsiedeln und der Schiesssportverband des Sensebezirks regen eine Anhebung auf 500 000 Franken an.

bernsport schlägt eine Umsatzlimite von 300 000 bis 500 000 Franken vor. VD spricht sich für eine Erhöhung im Minimum auf 300 000 Franken aus, erachtet eine Anhebung auf

500 000 Franken jedoch als angemessener. Der Schwimmclub Aarefisch beantragt eine Umsatzgrenze von 750 000 Franken. JU beantragt eine Befreiung von der Steuerpflicht für die betroffenen Vereine und Institutionen.

4.1.5 Ablehnung eines Handlungsbedarfs

Die glp, economiesuisse und das KG verneinen jeglichen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Umsatzgrenze. EXPERTsuisse und der Eishockeyclub Illnau-Effretikon verneinen einen Handlungsbedarf zwar ebenfalls: EXPERTsuisse erachtet eine Anhebung als rein politische Fragestellung. Sollte eine Erhöhung aber als politisch sachgerecht empfunden werden, sei eine Anhebung auf 300 000 Franken angezeigt, damit auch zahlreiche Organisationen davon profitieren können. Der Eishockeyclub Illnau-Effretikon stellt als Eventualantrag eine Erhöhung auf 200 000 Franken.

4.2 Wichtigste Kritikpunkte bzw. Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden

Kritikpunkt/Anliegen 1: Mehr Wettbewerbsverzerrungen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (glp, economiesuisse, EXPERTsuisse, KG) lehnen die Vorlage ab, weil eine Anhebung der Umsatzgrenze die Wettbewerbsverzerrungen weiter verschärfe. Namentlich Mitbewerber im Gastronomiebereich seien betroffen. Die Vorlage verschärfe nicht nur die Rechtsungleichheiten im Vergleich zu anderen Kleinunternehmen, die u.a. auch wertvolle Milizarbeit leisteten, aber nicht zu der Zielgruppe der