Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/63: 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht · 18 Seiten

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4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Es sind insgesamt 293 Eingaben eingetroffen, wovon 8 (GL, FL, FDK, Grüne Partei der Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband, Städtische Steuerkonferenz, Stiftung für Konsumentenschutz) ausdrücklich auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichten. Inhaltlich geäussert haben sich 25 Kantone, 5 Parteien (Die Mitte, FDP, glp, SP und SVP) und 255 Organisationen und Vereine. Zu letzteren zählen 239 Eingaben von Sportvereinen (insbesondere aus den Bereichen Fussball und Eishockey), die den Wortlaut der Stellungnahme von Swiss Olympic jeweils nahezu wörtlich wiederholen.

4.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

4.1.1 Handlungsbedarf

Die grosse gesellschaftliche Bedeutung der Milizarbeit wird ganz überwiegend ausdrücklich bejaht. Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende bejahen auch einen Handlungsbedarf zur Erhöhung der massgebenden Umsatzgrenze, mit Ausnahme der glp, economiesuisse, EX-PERTsuisse, KG und des Eishockeyclubs Illnau-Effretikon. Uneinigkeit bei der Befürwortenden besteht, auf welche Höhe die Umsatzgrenze angehoben werden soll. Die Spannbreite reicht von 200 000 Franken bis 750 000 Franken, während JU für die betroffenen Vereine eine Befreiung von der Steuerpflicht vorschlägt.

4.1.2 Anhebung der Umsatzgrenze auf 200 000 Franken (Antrag der Mehrheit der WAK-N)

AG, AI, BS, GE, NE, NW, SZ, TG, TI, UR und ZH, Die Mitte, SP und SVP, CP, DANZH,

GastroSuisse, sgv und SGB begrüssen eine Anhebung der Umsatzgrenze auf 200 000 Franken. GE, NE, NW, SZ, TG und ZH, Die Mitte, SP und SVP, CP und GastroSuisse lehnen eine weitergehende Anhebung auf 300 000 Franken ausdrücklich ab, um die Wettbewerbsverzerrungen nicht zu stark zu verschärfen.

DANZH betont, Kulturvereine würden die aktuell massgebende Umsatzgrenze aus finanziellen und administrativen Gründen tunlichst zu vermeiden versuchen, auch wenn Kapazitäten und Nachfrage nach Veranstaltungen vorlägen. Für Kulturvereine, die die massgebende Umsatzgrenze überschreiten, sei es schwierig, Personal zu finden, das den damit verbundenen administrativen Aufwand auf sich nimmt. Auf der anderen Seite sei es für Kulturvereine essentiell, durch den Umsatz existenzsichernde finanzielle Reserven aufzubauen.

GastroSuisse regt an, die Umsatzgrenze für sämtliche Steuerpflichtige im Sinne einer administrativen und finanziellen Entlastung von derzeit 100 000 auf 150 000 Franken zu erhöhen. Weiter betont er, dass nicht nur die durch die Vorlage betroffenen Institutionen, sondern auch die gastronomischen Betriebe eine bedeutende soziale und gesellschaftliche Rolle spielen würden.

SGB regt eine Erhöhung auf vorerst 200 000 Franken an. Die Auswirkung der neuen Regelung solle in der Praxis zunächst beobachtet werden, bevor die Umsatzgrenze verdoppelt wird. Würde die Umsatzgrenze zu stark erhöht, könne es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen, die den bereits heute stark unter Druck stehenden Gastrobetrieben schade.

4.1.3 Anhebung der Umsatzgrenze auf 300 000 Franken (Antrag der Minderheit der WAK-N)

AR, BE, BL, FR, GR, LU, OW, SG, SH, SO, VS und ZG, FDP, Bündner Kunstverein, pro-Fonds und SMR regen eine Erhöhung auf 300 000 Franken an, damit möglichst viele Vereine von der Befreiung von der Steuerpflicht profitieren. Die FDP macht darauf aufmerksam, dass die Erfahrung zeige, dass die gegenwärtige Schwelle relativ schnell überschritten werde. Oft sei der erzielte Umsatz aber unerlässlich für die Existenz der betroffenen Organisati-